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Pfeildiagramm stellt kein eigenhändiges Testament dar

ID: 898044

Ein Pfeildiagramm stellt keine Errichtung eines wirksamen, eigenhändig geschriebenen Testaments dar.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der grundsätzlichen Funktion der Sicherstellung der Echtheit der Erklärung. Diese müsse sich auf den gesamten Erklärungsinhalt aus dem Testament erstrecken. Eine Überprüfung der Echtheit könne jedoch anhand von einer Pfeilverbindung nicht erfolgen.

Dies gelte im Wesentlichen auch für die weitere Schutzfunktion des Überlegungs- und Übereilungsschutzes. Auch dieser Schutzfunktion werde durch ein Testament in Form eines Pfeildiagrammes nicht ausreichend Rechnung getragen.

Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem entfernte Verwandte des Erblassers gegen die Erteilung eines Erbscheins für die Ehefrau des Erblassers Einwände eingelegt hatten. Dazu hatten diese auf ein Schriftstück Bezug genommen, dass als Testament zu bewerten sei. Das Nachlassgericht hatte die Erteilung eines Erbscheins daraufhin abgelehnt.

Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt geht mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um.

Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: Ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann jedoch weitreichende Folgen haben. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt beugt dem vor und unterstützt bei der Gestaltung eines wirksamen Testaments.





Ein Rechtsrat von einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt garantiert ein einwandfreies Testament. Wenn der Nachlass mit dieser Hilfe geordnet wird, kann der Erblasser sicher sein, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers respektieren. Fehlt das Testament, bestimmt das Gesetz die Erben und die Erbanteile.

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Datum: 26.06.2013 - 09:30 Uhr
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