Der alarmierende Zustand des Nord-Ostsee-Kanals hat die Bundespolitik erreicht. Verkehrspolitiker kritisieren, dass die derzeitigen Bemühungen des verantwortlichen Bundes lediglich "Flickwerk" und "Aktionismus", aber nicht Ausdruck einer ordnungsgemäßen Planung seien. Träfen diese Vorwürfe zu, hätte dies zwei Konsequenzen. Erstens würde dies weitere Einbußen der durch die Sperrungen betroffenen Unternehmen bedeuten. Zweitens würde damit aber auch die Wahrscheinlichkeit steigen, dass Zahlungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland begründet sind.
(firmenpresse) - 1. Der bisherige Sachstand
ilex hat bereits berichtet, dass der aktuelle Zustand des Nord-Ostsee-Kanals, der die Nordsee (Elbmündung) mit der Ostsee (Kieler Förde) verbindet, marode ist und auch in den kommenden sieben Jahren immer wieder zu Kanalsperrungen führen könnte. Es hat sich herausgestellt, dass die Probleme der defekten Schleusen schon lange bekannt sind, aber nicht zum Anlass genommen wurden, mit einem übergeordneten Konzept eine umfassende Sanierung vorzunehmen. Diese Versäumnisse rächen sich jetzt; in Form von Sperrungen und Verdienstausfällen.
ilex hatte bereits erörtert, dass die betroffenen Unternehmer und Unternehmen möglicherweise die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen können, wenn die der Sperrung zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist.
Eine erfolgreiche Inanspruchnahme setzt also voraus, dass die Betroffenen diese Voraussetzungen darlegen und beweisen können. Erste Anhaltspunkte waren bereits zu Tage getreten. Etwa der Umstand, dass bereits zur Verfügung gestellte Mittel wieder abgezogen wurden oder dass mehr als ein Spatenstich nicht ermöglicht wurde.
2. Die Bedeutung der neuerlichen Erkenntnisse
Daher sind weitere Beweise für Versäumnisse des Bundes erforderlich. Hierbei hat ilex interessiert zur Kenntnis genommen, welche Umstände durch die aktuelle bundespolitische Diskussion zu Tage treten. So berichtet die Online-Ausgabe der Kieler Nachrichten am 20. März 2013, dass Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer dem Bundesminister Peter Ramsauer am Mittwoch im Bundestag „kurzfristigen Aktionismus“ vorgehalten habe. Anstelle eines Masterplans gäbe es nur notdürftiges Flickwerk. Im gleichen Beitrag ist zu lesen, dass der Bundestagsabgeordnete Kahrs die aktuellen Pläne der Bundesregierung für unzureichend hält. Statt die Maßnahmen nacheinander durchzuführen, sei es erforderlich, Reparaturen parallel durchzuführen. Neben dem Bau einer neuen Schleuse sei auch eine Vertiefung der Fahrrinne und die Erneuerung weiterer Schleusen und einer Hochbrücke notwendig.
Die Bedeutung dieser Informationen erschließt sich, wenn man sich die Voraussetzungen vor Augen ruft, die die Gerichte für Ersatzansprüche in solchen Fällen aufgestellt hat. Danach ist es erforderlich, dass die der Sperrung zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist.
Bedenkt man, dass die Sanierungsbedürftigkeit nicht nur jahrelang ignoriert wurde, sondern jetzt auch noch eine unzureichende Planung der Sanierung vorliegt, wird offenkundig, dass sich die Situation der Konstellation annähert, in der die Gerichte dazu neigen werden, solchen Ansprüchen stattzugeben.
3. Fazit
Insgesamt wächst die Besorgnis, dass der Bund es schwer haben wird, noch auf einen Kurs umzuschwenken, der einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Arbeiten mit allen möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art, nahekommt. Ironie des Schicksals. Verdichten sich die Anhaltspunkte hierfür, steigt wenigstens die Wahrscheinlichkeit, dass der Bund dafür auch haften muss.
Dr. Gärtner
Rechtsanwalt