Der Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Schleswig-Holstein hat am 20. März 2013, in der 230. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode die Verluste der Kanalsteurer durch die Sperrungen des Nord-Ostsee-Kanals gewürdigt. Das Wort Haftung fällt jedoch nicht. Doch wenn den zuständigen Bund Versäumnisse anzulasten sind, fragt sich, ob die Kanalsteurer nicht von dort entschädigt werden. ilex Rechtsanwälte, die bereits über die Chancen einer Inhaftungnahme des Bundes berichtet haben, beleuchtet die besondere Situation der Kanalsteurer.
(firmenpresse) - 1. Eine Zusammenfassung des Sachstandes
Der Nord-Ostsee-Kanal ist derzeit das Sorgenkind der maritimen Wirtschaft. Die wichtige Handelsstrecke, die auf knapp 100 km Nord- (Elbmündung) und Ostsee (Kieler Förde) miteinander verbindet, ist in einem denkbar maroden Zustand, der Anfang März in einer erheblichen Kanalsperrung gipfelte. Der Umstand, dass der Kanal bereits Ende des 19. Jahrhunderts erbaut wurde, ist nur halbe Wahrheit der Geschichte, wie es zu diesen Zuständen kam. Denn seit Tagen und Wochen steht die für den Kanal verantwortliche Bundesrepublik in der Kritik.
Die Mängel im Kanal, so die Kritiker, seien schon lange Zeit bekannt gewesen; bereits bereitgestellte Mittel zur Reparatur seien aus wahltaktischen Gründen wieder abgezogen worden. Und auch das aktuelle Sanierungskonzept ist heftiger Kritik ausgesetzt. Selbst das arg kritisierte Bundesverkehrsministerium musste unlängst einräumen, dass die Reparaturen und somit potentielle Sperrungen noch viele Jahre Realität bleiben.
ilex hat in diesem Zusammen bereits dargestellt, dass - in manchem Einzelfall - durchaus Chancen bestehen könnten, hierdurch erlittene Schäden bei der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen. Voraussetzung ist u.a., dass die der Sperrung zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist. Angesichts der obigen Erkenntnisse liegen solche Ansprüche nicht völlig fern.
2. Die Situation der Kanalsteurer
Im Protokoll der 230. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages ist vom Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Schleswig-Holstein zu lesen: "Wartezeiten oder der notwendig gewordene Umweg kosten die Reeder, die Schiffsmakler, die Lotsen und die Kanalsteurer Geld." Damit spielt der Minister auf eine Reihe speziell ausgebildeter ehemaliger Kapitäne und Nautischer Offiziere an, die auf Schiffen während der Nord-Ostsee-Kanal-Passage das Ruder bedienen. Ihre Einnahmen hängen davon ab, ob der Nord-Ostsee-Kanal offen oder gesperrt ist. Mit anderen Worten: Wenn sich die Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland dahingehend auswirken, dass es zu Sperrungen kommt, führen sie auch zu unmittelbaren Verlusten für die Kanalsteurer. Das erkennt jetzt auch das Land Schleswig Holstein an.
3. Fazit
Die Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland erreichen nicht "nur" Reederein, sondern auch die Kanalsteurer. Das kann nach der 230. Sitzung des Deutschen Bundestages nicht bestritten werden. Ob diese Kanalsteurer Ansprüche gegen die Bundesrepublik haben, wird im Einzelfall zu prüfen sein. Insbesondere die Verdienstverluste müssen genau berechnet werden. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten.
Dr. Gärtner
Rechtsanwalt