PresseKat - Bei Nichteinhaltung der Fristen im Arbeitsrecht droht Klageabweisung

Bei Nichteinhaltung der Fristen im Arbeitsrecht droht Klageabweisung

ID: 902608

Schon mehrfach stellte das Bundesarbeitsgericht dar, dass die unter Umständen sehr kurzen arbeitsrechtlichen Fristen unbedingt einzuhalten sind.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.

Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser Thematik eine Änderung vorgenommen haben. In seinem Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR 353/10) habe er sich der Ansicht des BAG angeschlossen. Etwaige Urlaubsansprüche sollen nun auch hier bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.

Die Ansicht des BAG hinsichtlich der kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist mit Blick auf frühere Urteile in anderen Angelegenheiten des Arbeitsrechts nicht verwunderlich. Schon einige Male verdeutlichten die Richter, dass die kurzen Fristen dringend zu beachten sind. Beispielsweise in Fällen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist eine kurze Frist von zwei Monaten unbedingt einzuhalten. Bereits einige Klagen wies der BAG mit der Begründung des Fristablaufes ab, so beispielweise die Entscheidungen vom März (8 AZR 160/11) und Juni (8 AZR 188/11) 2012.

Ebenfalls innerhalb von zwei Monaten müssen Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn sie auf der Grundlage von Diskriminierung fußen, geltend gemacht werden. Die kurze Frist wird auch auf europäischer Ebene bestätigt.

Die Einhaltung von Fristen, besonders wenn sie kurz sind, kann bei der Geltendmachung von Ansprüchen Probleme bereiten. Es ist ein unverzügliches Handeln erforderlich, wenn Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, die auf einer Verletzung der Vorschriften des AGG vom Arbeitgeber bei der Ablehnung von Bewerbungen beruhen. Auch bei Kündigungen müssen Fristen beachtet werden. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung in schriftlicher Form eingereicht werden.





Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt prüft die rechtlichen Möglichkeiten und kann bestehende Ansprüche fristgerecht geltend machen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Schwerpunkt bei Mischnutzung von Mieträumen Gewerblicher Rechtsschutz bei Design von Süߟigkeiten
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.07.2013 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 902608
Anzahl Zeichen: 2814

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei Nichteinhaltung der Fristen im Arbeitsrecht droht Klageabweisung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP