Die Pleitewelle bei Schiffsfonds ebbt nicht ab. Ende Juni haben angeblich die HCI-Schiffsfonds MS Nadja und MS Angelika Antrag auf Insolvenz gestellt.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Am Amtsgericht Nordenham (Az.: 6 IN 44/13 bzw. 7 IN 32/13) werden die entsprechenden Verfahren nun wohl geführt. Anleger, die in diese Schiffsfonds investiert haben, sollten nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen. HCI Capital platzierte die Schiffsfonds MS Nadja und MS Angelika 2004 am Markt. Von der allgemeinen Krise der Schifffahrt wurden die Frachter anscheinend nicht verschont und gerieten 2010 wohl in Turbulenzen, die nun Ende Juni in dem Antrag auf Insolvenz zu enden scheinen.
Anleger können aber durchaus noch Hoffnung haben, ihr investiertes Kapital zumindest teilweise zu retten. Denn die Erfahrung zeigt, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht die hohen Anforderungen an eine anlegergerechte Beratung erfüllt wurden. Das heißt: Die Bankberater hätten in den Anlagegesprächen in aller Deutlichkeit auf die wirtschaftlichen Risiken einer Schiffsfonds-Beteiligung hinweisen müssen. Denn die Investition in einen Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen ? aber auch allen Risiken, die bis zum Totalverlust führen können. Dennoch wurden Schiffsfonds häufig sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen, was sie aber eindeutig nicht sind.
Außerdem hätten die Bankberater auch die Provisionen, so genannte Kick-Back-Zahlungen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten, offen legen müssen. Wurden diese Kick-Backs verschwiegen oder erfolgte die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß, kann dies den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Geschädigte Anleger sollten sich daher an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. So können gegebenenfalls die schlimmsten Folgen abgewendet werden. Wurden Anleger bei der Anlageberatung die oben genannten Risiken nämlich verschwiegen, so stehen ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von ihnen investierten Summe gegen das sie beratende Institut, z.B. gegen ihre Bank, zu. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages kann ein Rechtsanwalt umfassend prüfen, ob und gegen wen Betroffenen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere kann geprüft werden, ob über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt wurde.
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