Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds Axa Immoselect treibt den Verkauf seiner Objekte voran und nimmt dabei offenbar deutliche Abschläge in Kauf.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird seit November 2011 abgewickelt. Die Anleger sollen aus dem Verkauf der Immobilien bedient werden.
Laut ad-hoc-Meldungen des Unternehmens wurden im Juni Gebäude in den Niederlanden, Frankreich und Düsseldorf verkauft. Der Verkaufspreis soll dabei jedoch in allen Fällen deutlich unter dem Verkehrswert gelegen haben, der in Wertgutachten festgestellt wurde.
Der Unternehmensmeldung ist zu entnehmen, dass wohl sieben Objekte in den Niederlanden in einem Portfolio den Besitzer wechselten. Anscheinend müssen die Anleger allerdings einen Abschlag auf den Verkehrswert des Portfolios hinnehmen. Viele der verkaufen Objekte sollen erheblich unter dem erwarteten Wert verkauft worden sein.
Anleger dürften von diesen Zahlen natürlich enttäuscht sein. Allerdings haben sie eventuell noch die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen rechtlich geltend zu machen. Diese können sich aus verschiedenen Gründen ergeben, oft aus einer fehlerhaften Anlageberatung.
So wurden Anteile am Axa Immoselect häufig als sichere Kapitalanlage oder als "Betongold" verkauft. Der Hinweis auf die Risiken einer solchen Investition blieb oft aus. Darüber hinaus wurde in vielen Fällen auch das Risiko der Aussetzung einer Anteilsrücknahme oder auch der Auflösung des Fonds verschwiegen. Nach der Auffassung verschiedener Gerichte sind dies aber wesentliche Punkte, die die Investitionsentscheidung maßgeblich beeinflussen. Ist diese Aufklärung unterblieben, kann dies den Anspruch auf Schadensersatz gegen den Berater begründen.
Geschädigte Anleger des Axa Immoselect sollten sich umgehend an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da Verjährung drohen könnte. Gerade vor diesem Hintergrund ist Betroffenen zu raten, ihre Beteiligung von einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unter Umständen bestehen Schadensersatzansprüche, so dass die investierten Summen noch nicht verloren sind. So kann es möglicherweise auch in weiteren Fällen zum Abschluss von für die Anleger vorteilhaften Vergleichen kommen.
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