PresseKat - Verspätete Ausschüttung des Degi Europa

Verspätete Ausschüttung des Degi Europa

ID: 914387

Wie es scheint, verspäten sich die geplanten Ausschüttungen des Degi Europa um zwei Monate.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des offenen Immobilienfonds Degi Europa, welcher sich bereits seit mehreren Jahren in der Krise und daher in der Auflösung befindet, können auf die lang ersehnte sechste Ausschüttung des offenen Immobilienfonds hoffen. Allem Anschein nach wird die für Juli 2013 versprochene Ausschüttung allerdings erst zwei Monate später, vermutlich im September 2013, erfolgen.

Diese Ausschüttung, die demnach verspätet erfolgen wird, wird gleichzeitig die letzte Ausschüttung des betreffenden Fonds sein. Zu der Verspätung kam es wohl aufgrund von erneuten Verzögerungen beim Immobilienverkauf.

Zugleich mit der Ausschüttung sollen wohl alle restlichen Kredite, welche der Fonds aufgenommen hatte, zurückgezahlt werden, da die Fondsgesellschaft die Verwaltung dieses Fonds scheinbar zum 30. September auch gekündigt hat.

Der Degi Europa geriet im Jahr 2010 in die Krise. Die Anleger des Degi Europa haben seitdem bereits fünf Ausschüttungen erhalten, welche jedoch auch nicht besonders hoch ausgefallen sind, da es auch früher schon Verkaufsschwierigkeiten in Bezug auf die betreffenden Immobilien gab. Dementsprechend gering sind dann auch die jeweiligen Ausschüttungen an die betroffenen Anleger ausgefallen. Im Jahr 2011 waren es noch drei Euro pro Anteil, ein Jahr später schon nur noch 1,55 Euro.

Es bleibt abzuwarten, wie viel die geschädigten Anleger dieses letzte Mal im September dieses Jahres erhalten werden. Im Rahmen der fünften Ausschüttung erhielten die betroffenen Anleger schon nur noch 60 Cent pro Anteil.

Für betroffene Anleger ist es ratsam, sich über etwaige Ansprüche beraten zu lassen. Unter Umständen stehen Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlender Aufklärung über Provisionen zu.





Es empfiehlt sich, hierfür Rechtsanwälte hinzuzuziehen, die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut sind.

Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Ansonsten könnten bestehende Ansprüche aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr durchsetzbar sein.

http://www.grprainer.com/Degi-Europa-Fonds-Immobilienfonds.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Leuphana eröffnet Juristinnen und Juristen neue berufliche Perspektiven Privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung und Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 23.07.2013 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 914387
Anzahl Zeichen: 2567

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verspätete Ausschüttung des Degi Europa"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP