Der Bonner Immobilienkonzern IVG warnt seine Gläubiger vor den Folgen einer Insolvenz. In diesem Falle drohen Aktionären sowie den Inhabern der Wandelanleihe und Hybridanleihe massive Verluste.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Immobilienunternehmen IVG steckt offenbar schon über einen längeren Zeitraum in großen finanziellen Schwierigkeiten. In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Juli 2013 teilt die IVG nun mit, dass ab Oktober eine Liquiditätslücke von 120 Millionen Euro drohe, die für das Unternehmen "bestandsgefährdend" sein könnte.
Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, arbeitet das Unternehmen derzeit an einem umfassenden Refinanzierungskonzept. Demnach sollen Verkäufe von Immobilien, interne Sparmaßnahmen und Verhandlungen über Umschuldungen mit den Gläubigerbanken den Konzern wieder auf Kurs bringen. Sollte dies nicht gelingen und IVG müsse in die Insolvenz gehen, drohen den Gläubigern massive Verluste. Nach Unternehmensangaben könnten die Zeichner einer Wandelanleihe im günstigsten Fall mit einem Rückfluss von bis zu 41 Prozent rechnen, die Inhaber der Hybridanleihe und Aktionäre gingen höchstwahrscheinlich komplett leer aus. Die Hybridanleihe soll ein Volumen von rund 400 Millionen Euro haben. Die Pläne will das Unternehmen auf der Hauptversammlung vorstellen, die für den 30. August geplant ist. Bereits Ende Mai soll die Gesellschaft mitgeteilt haben, dass die Schulden um etwa 1,75 Milliarden Euro gesenkt werden müssen, um den Konzern zu retten. Ob die Gläubiger da mitspielen, ist ungewiss.
Die aktuelle Entwicklung rund um den IVG-Konzern dürfte den Anlegern von IVG-Immobilienfonds sowie den Zeichnern der IVG Wandelanleihe beziehungsweise Hybridanleihe Sorgen bereiten. Daher ist es ratsam, die Investition von einem versierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen, bevor sie im Falle einer Insolvenz des Bonner Immobilienkonzerns eventuell ganz leer ausgehen. Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden, weil die Anleger im Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken ihrer Investition informiert worden sind. Zumal die Anleger selbst in der Regel die wirtschaftlichen Chancen und Risiken nicht genau abwägen können, da ihnen dazu die Fachkenntnis fehlt.
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