PresseKat - MS Hammonia Balticum: Insolvenzverfahren offenbar eröffnet

MS Hammonia Balticum: Insolvenzverfahren offenbar eröffnet

ID: 915025

Über den Frachter MS Hammonia Balticum wurde offenbar am Amtsgericht Reinbeck das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 121/13). Das berichtet das Fondstelegramm.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lange Zeit schien es so, als könnten die acht Einschiffgesellschaften der Reederei Hansa Mare den anhaltenden Schwierigkeiten in der Schifffahrt trotzen. Erste Anzeichen, dass die Krise aber doch nicht ganz spurlos am Containerschiff MS Hammonia Balticum vorüber gehen würde, gab es dann im Jahr 2009. Damals sollen die finanzierenden Banken von den Anlegern gefordert haben, weiteres Kapital "nachzuschießen".

Doch auch die Finanzspritze kann den Frachter nun offensichtlich nicht vor dem drohenden Untergang bewahren. Denn die Lage in der Schifffahrt ist weiterhin extrem angespannt. Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Balticum sollten ihr eingesetztes Kapital aber dennoch nicht voreilig abschreiben. Stattdessen sollten sie ihr Investment von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen.

Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass gerade Anlegern von Schiffsfonds häufig Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung von den Gerichten zugesprochen wird. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds wurden in vielen Fällen nicht die strengen Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung eingehalten. Zu diesen Kriterien gehört die umfangreiche Aufklärung der Anleger über die Risiken ihres Investments. Diese können bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Die Praxis zeigt aber, dass Schiffsfonds häufig in den Beratungsgesprächen als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen wurden. Doch genau das sind sie meistens nicht. Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen einhergehenden Risiken.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhielten, aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Anforderungen im Beratungsgespräch nicht erfüllt, liegt nach der gängigen Rechtsprechung eine fehlerhafte Anlageberatung nahe, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Natürlich muss dies jeweils im Einzelfall überprüft werden.





Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Balticum sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Interessen durchzusetzen.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Werbung mit Kundenbewertungen unter Umständen irreführend Schichtarbeiter können nach Elternzeit einen Teilzeitanspruch haben
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 24.07.2013 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 915025
Anzahl Zeichen: 2705

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MS Hammonia Balticum: Insolvenzverfahren offenbar eröffnet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP