Immer mehr Steuerpflichtige sollen sich für eine Selbstanzeige entscheiden, um einer Strafe zu entgehen. Der Wunsch vieler Steuersünder reinen Tisch zu machen, soll auch weiterhin ungebrochen sein.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben.
Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden verlangen, dass die Personen Vermögenswerte oder Kapitalgewinne in dem jeweiligen Wohnsitzland offengelegt haben. Immer mehr Steuerpflichtige sollen sich nun sogar für eine Selbstanzeige entscheiden, um einer Strafe zu entgehen. Die Angst zahlreicher Steuerpflichtiger soll insbesondere daher resultieren, dass die Politik damit begonnen habe, Steuerinformationen zu kaufen.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, daher ist dringend vor überstürztem Handeln abzuraten. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Ein im Steuerrecht erfahrener Anwalt klärt Mandanten umfangreich auf, ob eine Selbstanzeige im Einzelfall angebracht ist. In solchen Fällen ist ein schnelles Handeln unabdingbar. Ist die Straftat schon entdeckt, bleibt eine Selbstanzeige oft unwirksam. Zunächst wird von einem versierten Rechtsanwalt überprüft, ob im Einzelfall eine Selbstanzeige noch möglich ist. Oftmals ist in Teilbereichen noch eine Selbstanzeige möglich. Beispielsweise können für einzelne Jahre oder einzelne Steuertatbestände noch Selbstanzeigen abgegeben werden. Aber auch eine unwirksame Selbstanzeige hat Vorteile, denn sie kann sich im Steuerstrafverfahren strafmildernd auswirken.
Ein kompetenter Rechtsanwalt hilft dabei einen genauen Überblick über die jeweilige Situation zu erfassen, insbesondere berät dieser, inwieweit eine Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden besteht. Umfasst eine Selbstanzeige nämlich nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden.
Neben den komplexen steuerrechtlichen Aspekten, klärt ein im Steuerrecht versierter Rechtsanwalt dahingehend auf, ob möglicherweise noch andere Straftatbestände berührt werden. Des Weiteren unterstützt dieser dabei, falls im Einzelfall mit einem disziplinarischen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen sein sollte.
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