PresseKat - Achtung Webshop-Betreiber: Die Button-Lösung vor Gericht ? Amazon muss nachbessern

Achtung Webshop-Betreiber: Die Button-Lösung vor Gericht ? Amazon muss nachbessern

ID: 918252

(PresseBox) - Jeder, der im Internet etwas verkaufen will kennt hoffentlich mittlerweile die so genannte ?Button-Lösung?. Damit wollte der Gesetzgeber in erster Linie die so genannten Abo-Fallen treffen, also Webseiten, die mehr oder minder verschleiern wollen, dass der Nutzer mit einer Registrierung ein Abo oder einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, ohne das zu merken.
Doch die Änderungen treffen nicht nur die Abo-Fallen, sondern eben alle Anbieter im Internet. Die Button-Lösung besagt im Kern, dass der Button (also die Schaltfläche) selbst, auf den zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages geklickt werden muss, diese Entgeltlichkeit klar zum Ausdruck bringen muss.
Jetzt unterlag vor Gericht Amazon, immerhin ein namhafter Player in diesem Bereich. Amazon wirbt für seinen Service ?Amazon Prime? nämlich mit einem Button auf dem steht ?jetzt kostenlos testen?. Zwar ist der erste Monat tatsächlich kostenlos, aber dann geht der Service ? kündigt der Nutzer nicht wieder ? automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über.
Das mahnte jetzt der VerbraucherService Bayern e.V. ab. Und das Landgericht München I erließ mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Amazon darf damit ab sofort den Dienst ?Amazon Prime? nicht mehr über die Schaltfläche ?jetzt kostenlos testen? anbieten.
Unsere Meinung
Es trifft also nicht immer nur die Kleinen, wie man manchmal meint. Die Entscheidung ist nach unserer Kenntnis aber noch nicht rechtskräftig, so dass Amazon eventuell auch noch Widerspruch gegen die Verfügung erhebt.
Trotzdem gilt: Auch, wenn ein Service anfangs tatsächlich kostenlos ist, muss der Button und die Angaben vor Vertragsschluss auf der Website klar und deutlich auf die Umstände der Entgeltlichkeit hinweisen. Sonst wird es teuer. Das sollte jeder Anbieter im Netz beachten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht




Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Per Einzelhandels-App: Smartes Fernsehen trifft auf smarte Shopper
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.07.2013 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 918252
Anzahl Zeichen: 2506

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung Webshop-Betreiber: Die Button-Lösung vor Gericht ? Amazon muss nachbessern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte