Scheinbar sollen sich etwaige Ausschüttungen der Degi Europa um zwei Monate nach hinten verlegen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der offenen Immobilienfonds Degi Europa befindet sich bereits seit mehreren Jahren in der Krise. Anleger sollen wohlmöglich auf die sechste Ausschüttung des offenen Immobilienfonds hoffen können. Die geplanten Ausschüttungen vom Juli 2013 sollen nun erst zwei Monate später im September 2013 erfolgen.
Angeblich soll es sich bei der nun verspäteten Ausschüttung um die letzte Ausschüttung des betreffenden Fonds handeln. Ursächlich für die Verspätung sollen wohl die erneuten Verzögerungen beim Immobilienverkauf gewesen sein.
Im Rahmen der Zahlung der Ausschüttungen sollen angeblich auch alle restlichen Kredite, welche der Fonds aufgenommen hatte, zurückgezahlt werden. Zum 30. September soll die Fondsgesellschaft die Verwaltung dieses Fonds gekündigt haben.
Seit dem Jahr 2012 befindet sich die Degi Europa in der Krise. Bereits fünf Ausschüttungen sollen die Anleger des Degi Europa erhalten haben, wobei die Auszahlungen eher gering ausfielen, da es einstmals schon Verkaufsschwierigkeiten in Bezug auf die betreffenden Immobilien gab. Demzufolge niedrig sind dann auch die jeweiligen Ausschüttungen an die betroffenen Anleger ausgefallen. Drei Euro pro Anteil waren es noch im Jahr 2011, schon nur noch 1,55 Euro ein Jahr später.
Im Rahmen der fünften Ausschüttung erhielten die geschädigten Anleger dann nur noch 60 Cent pro Anteil. Wie hoch die Auszahlungssumme im Herbst dieses Jahres sein wird bleibt fraglich.
Für betroffene Anleger ist es ratsam, sich über etwaige Ansprüche beraten zu lassen. Unter Umständen stehen Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlender Aufklärung über Provisionen zu.
Es empfiehlt sich, hierfür Rechtsanwälte hinzuzuziehen, die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut sind.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Ansonsten könnten bestehende Ansprüche aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr durchsetzbar sein.
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