(firmenpresse) - Ein enormes Unwetter hat am vergangenen Wochenende Schäden in Millionenhöhe verursacht. Besonders in vielen Orten Baden-Württembergs fielen golfballgroße Hagelkörner vom Himmel und richteten enorme Schäden an Häusern und Autos an. Preisvergleich-versicherungen.de (www.preisvergleich-versicherungen.de) berichtet über weitere Informationen.
Dabei ist das Unwetter am Sonntag insbesondere über die Schwäbische Alb und den nördlichen Schwarzwald hinweg gezogen. Durch den extremen Hagel wurden viele Solaranlagen, Dächer und Fassaden von Wohnhäusern beschädigt, sowie PKWs demoliert. Die Versicherungen gehen nun von dem schwersten Hagelsturm seit dem Unwetter in der Region Villingen-Schwenningen im Jahr 2005 aus. Damals betrug die gesamte Schadenssumme rund 250 Millionen Euro. Aktuell geht allein die SV Sparkassenversicherung von 25.000 Schäden an Gebäuden der Region aus. Bei der SV Versicherung sind rund 70 Prozent aller Häuser Baden-Württembergs versichert. Das Unternehmen schätzt die Schadenssumme, die sie nun an ihre Versicherungskunden auszahlen muss, nach Angaben der Landesschau-aktuell des SWR auf rund 100 Millionen Euro. Ähnliche Angaben machen auch die WGV Versicherungen. Durch den extremen Hagel seien viele Häuser sehr stark beschädigt worden, sodass man mit einem viel höheren Schadenaufwand pro Gebäude rechne, als das üblicherweise der Fall sei, teilte Klaus Zehner, der Schaden-Unfall-Vorstand der SV Sparkassenversicherung, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters mit. Zudem sei teilweise jedes zweite Auto nicht mehr fahrbereit, zusätzlich gebe es eine ungewöhnlich hohe Zahl an Glasschäden, so Zehner weiter. Versicherungskunden sollten Schäden an ihrem Haus oder Auto umgehend der jeweiligen Gebäudeschutz- oder Kasko-Versicherung melden und ein ausführliches Schadensprotokoll mit Fotos, die den Schaden dokumentieren, einreichen. Eine Kfz-Haftpflichtpolice kommt hingegen nicht für Unwetterschäden an PKWs auf. Besitzt ein Autoinhaber keine Voll- oder Teilkaskoversicherung, muss er die Kosten für die Schadensbehebung demnach selbst tragen.
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