Mit ihrem Gründerkredit hält die KfW Unternehmensgründern ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen bereit. Darin werden die bisherigen Förderbedingungen verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet.
(firmenpresse) - Der KfW-Gründerkredit steht Existenzgründern zur Verfügung sowie Personen und Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.
Die Kreditsumme wird von bislang 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt. Damit sind Gründungen im freiberuflichen Bereich sowie kleinere gewerbliche Gründungen in der Regel gut zu finanzieren. Dabei versteht sich dieser Betrag je Antragsteller. Bei Teamgründungen mit zwei Gesellschaftern bedeutet dies beispielsweise, dass insgesamt 200 000 Euro fremdfinanziert werden können.
Kleiner Wermutstropfen: Das Fremdkapital besteht aus den Komponenten „Investitionen“ und „Betriebsmittelbedarf“, und der Betriebsmittelbedarf ist auf 30 000 Euro gedeckelt. Im Einzelfall bedeutet dies, dass ein bestehender Betriebsmittelbedarf von über 30 000 Euro nicht über den Gründerkredit laufen kann, obwohl der Investitionsbereich von 70 000 Euro nicht oder nur teilweise ausgeschöpft wurde. In diesem Fall müssten andere Programme herangezogen werden, die häufig nachteilige Bedingungen mit sich bringen.
Eigenkapital ist nach wie vor keines erforderlich. Dies bedeutet, dass auch ohne Eigenkapitalnachweis die Finanzierung über die KfW funktionieren kann – das hat die Vergangenheit gezeigt. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedenfalls nicht, dass bestehendes Eigenkapital eine Beantragung unmöglich macht. Bestehendes Eigenkapital kann (ganz oder zum Teil) in die Planung einbezogen werden und reduziert so den Fremdkapitalbedarf. Es darf aber auch außer Acht gelassen werden: So sind Beträge um 10 000 Euro häufig besser als Risikorücklage beim Gründer zu belassen, und zwar möglichst so, dass diese nicht als Sicherheit verwertet werden.
Die KfW „besichert“ auch den Gründerkredit zu 80 Prozent. Die Hausbank hat demnach eine reduziertes Risiko von 20 Prozent. So wird letztendlich die Beantragung erleichtert, in der Vergangenheit wurde einem positiven Votum der Hausbank eher selten von der KfW widersprochen. Die Haftungsfreistellung bedeutet jedoch nach wie vor keineswegs, dass der Gründer nicht zur Abgabe von Sicherheiten aufgefordert wird. Diese werden durchaus erwartet und beeinflussen selbstverständlich die Beurteilung des Gesamtvorhabens. Haftungsfreistellung heißt also nicht, dass damit das Vorhaben per se ausreichend besichert ist. Es verbessert lediglich die Risikosituation der Hausbank.
Beantragung über die Hausbank. Diese muss im Einzelfall gesucht und gefunden werden und dient als lokaler Ansprechpartner.
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