Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat ein Bürogebäude offenbar deutlich unter Verkehrswert verkauft.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Laut einer Ad-hoc-Meldung des Unternehmens wurde ein Bürogebäude in Hattersheim, Philipp-Reis-Straße, veräußert. Der erzielte Verkaufspreis lag nach Unternehmensangaben bei rund 11,4 Millionen Euro und damit ca. 42,6 Prozent unter dem eigentlichen Verkehrswert des Gebäudes, der in einem unabhängigen Gutachten vor gut einem Jahr festgestellt worden war. Damit wurden nicht zum ersten Mal Immobilien des Axa Immoselect offenbar deutlich unter Wert verkauft. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies, dass die Ausschüttungen wohl eher gering ausfallen werden.
Als Grund für den eher enttäuschenden Verkaufspreis gab das Unternehmen u.a. an, dass Gespräche über Verlängerungen der Mietverträge gescheitert seien und offenbar auch keine neuen Mieter gefunden werden konnten. Auch sei die Nachfrage nach Büroflächen in Hattersheim sehr gering und habe sich nicht wie erwartet entwickelt.
Den Anlegern des Axa Immoselect wurde in vielen Fällen offenbar mit eben solchen überhöhten Erwartungen ihre Kapitalanlage schmackhaft gemacht. Doch damit müssen sich die Anleger nicht abfinden. Denn unrealistische Erwartungen an die Mietpreisentwicklung deuten auf eine fehlerhafte Anlageberatung hin, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen kann. Gleiches gilt, wenn die Beteiligung am Axa Immoselect als sichere Kapitalanalage oder Altersvorsorge beworben wurde. Denn offene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Darauf hätten die Anleger im Verkaufsgespräch auch deutlich hingewiesen werden, da dies großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben kann.
Außerdem hätten die Anleger über Provisionen, die an ihren Bankberater für die Vermittlung der Anlage geflossen sind, informiert werden müssen. Auch das Verschweigen dieser Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Anleger des Axa Immoselect müssen also nicht tatenlos zuschauen, wie bei der Abwicklung des offenen Immobilienfonds weiterhin enttäuschende Verkaufspreise erzielt werden. Trotz der Abwicklung können sie immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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