(ots) - Weil der Bundestag "schlechte Presse" von den
Abgeordneten fernhaften möchte, werde wissentlich das
Informationsfreiheitsgesetz ignoriert. Als einzige Hilfe bleibe
Journalisten da nur der Gang zum Verwaltungsgericht, so Nikolaus
Harbusch zum Branchendienst Newsroom.de.
Neben ihren Diäten stehen Bundestagsabgeordneten pro Kalenderjahr
pauschal 12.000 Euro zu. In dieser Größenordnung können sie Büro- und
Fahrkosten sowie weitere Aufwendungen, die sich aus ihrem Mandat in
Berlin ergeben, mit der Bundestagsverwaltung abrechnen.
Nikolaus Harbusch, Investigativ-Reporter bei der "Bild"-Zeitung,
wollte wissen, welche Parlamentarier mit diesem Geld in diesem Jahr
mehr als fünf Tablets beziehungsweise ein Smartphone erworben haben.
Die Bundestagsverwaltung lehnte eine Auskunft ab. Ihr Argument: Das
freie Mandat jedes Abgeordneten schließe eine Kontrolle der geltend
gemachten Kosten aus.
Das sieht das Verwaltungsgericht Berlin anders, die 27. Kammer
erließ am Donnerstag auf Harbuschs Antrag hin eine entsprechende
einstweilige Anordnung (Az.: VG 27 L 185.13).
Hätte der Bundestag wissen können, dass er seine Fragen
beantworten muss? Harbusch sagt ja: "Der Bundestag wusste, dass er
vor Gericht verlieren würde. Aber das ist Teil der Strategie."
Im Interview mit dem Branchendienst Newsroom.de erklärte der
preisgekrönte Journalist, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes
"wegweisend für uns Journalisten" sei: "Wenn der Bundestag relevante
Fragen nicht beantworten kann, muss er organisatorische Vorsorge
treffen, um diese Fragen zukünftig beantworten zu können. Und: Wenn
niemand sonst den Materialverbrauch der Abgeordneten kontrolliert,
ist dies Aufgabe von uns Journalisten."
Lesen Sie den gesamten Beitrag auf Newsroom.de, dem Branchendienst
für Journalisten und Medienmacher: http://nsrm.de/-/1bt
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