Dr. Gero Kollmer; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht
Frankfurt a.M., Regensburg
(firmenpresse) - Finanzgericht Niedersachsen legt dem BVerfG Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler vor
An der Rechtmäßigkeit des Sogenannten "Soli" hegen Fachleute schon länder Zweifel, so Dr. Gero Kollmer. Die wesentlichen Gründe: 1.) Die Steuer sei eine "Ergänzungsabgabe" und dürfe daher nicht auf Dauer erhoben werden 2. ) Die Einnahmen stehen nur dem Bund zu. Das steht jedoch im Widerspruch zur Finanzverfassung, die das GG vorgibt; die Steuereinnahmen müssen zwischen Bund, Länder und Gemeinden nach bestimmten Prinzipien aufgeteilt werden. 3.) Der letzte Grund ist derjenige, auf den das FG Niedersachsen abstellt: Aufgrund bestimmter Gewichtungen im Einkommensteuergesetz werden Steuersubjekte unterschiedlich hoch Belastet, insbesondere gibt es Unterschiede zwischen den Einkunftsarten und -Herkünfte (praktische Privilegierung gewerblicher ausländischer Einkünfte). Damit wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten.
Den letzten Fall illustriert das BVerfG mit einem Beispiel: zwei Arbeitnehmer, so der Vergleich, wohnen in Deutschland, sind bei demselben Arbeitgeber tätig und erzielen gleich hohe Einkünfte. Der Unterschied: der eine Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland und der andere in einer Zweigstelle in Liechtenstein. Die in Liechtenstein gezahlte Steuer wird angerechnet; dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer - was wiederum zu einem niedrigeren Solidaritätszuschlag führt. Dies ist aus Sicht des Gerichts eine Ungleichbehandlung, die wiederum sachlich nicht zu rechtfertigen ist ? und damit grundrechtswidrig.
In einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler wird deren Präsident zitiert:
"Nun wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen müssen. Die Parteien sollten die Zweifel des Finanzgerichts an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zum Anlass nehmen, schnellstmöglich den Ausstieg aus dem Soli zu verkünden (?) abermals muss das Bundesverfassungsgericht über eine Steuer entscheiden, weil der Gesetzgeber ohne Rücksicht auf die Verfassung an einer sprudelnden Einnahmequelle festhält. Der Soli ist aber kein Spielball der Politiker und er darf auch nicht für die Ewigkeit festgezurrt werden. Deshalb wäre es gut, wenn die obersten Richter einen Abbaupfad vorgeben würden."
Dr. jur. Gero Kollmer
Dr. Gero Kollmer ist Fachanwalt für Miet- und WEG- Recht und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht. Er war Mitautor des "Rechtshandbuch Immobilien", C.H. Beck
Regensburg und Frankfurt, 07. 04. 3013
Haftungsausschluss: Dr. Gero Kollmer spiegelt hier seine eigene fachliche Meinung wieder. Gerichte und Behörden können die Rechtslage teilweise oder gänzlich anders sehen. Im Rahmen einer Beratung oder eines konkreten Vorhabens sind ausschließlich deren Rechtsauffassung von Bedeutung.
Zum Referenten:
Dr. jur. Gero Kollmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, geb. 1971 in Köln, Verheiratet. Dr. Kollmer ist seit 1999 Rechtsanwalt und ist auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Immobilienrechts und des Gesellschaftsrechts tätig. Seit 10/2012 ist er Geschäftsführer der Dr. Kollmer CML Rechtsberatungs mbH, Frankfurt. Zu seinen Engagements gehörte auch die Beratung von Unternehmen der S&K ? Gruppe bei der Erstellung von Kapitalanlageprodukten. Er gehörte verschiedenen Aufsichtsräten von Unternehmen des Finanzsektors an. Derzeit ist er in Frankfurt und Regensburg tätig. Seine schulische Laufbahn absolvierte er in Südafrika und Italien.
Veröffentlichungen:
Rechtshandbuch Immobilien (Co ? Autor), C.H. Beck Verlag, München
Presse
Süddeutsche Zeitung
Stichworte: Asset Trust AG, S&K, DSW Deutsche Sachwert AG
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www.gerokollmer.net
Brüder-Grimm-Straße 13, 63450 Hanau