Der offene Immobilienfonds Degi Europa hat offenbar ein Bürogebäude in den Niederlanden verkauft. Allerdings blieb der erzielte Preis unter dem eigentlichen Verkehrswert.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der offene Immobilienfonds wurde bereits im Herbst 2008 geschlossen und nicht wiedereröffnet. Seit 2010 wird er liquidiert. Die Anleger sollen aus dem Verkauf der Immobilien des Fonds befriedigt werden. Nun ist es der Fondsgeschäftsführung offenbar gelungen, ein Bürogebäude im niederländischen Hoofddorp zu verkaufen. Laut einem Bericht des "fondstelegramms" lag der Verkaufspreis bei rund 47 Millionen Euro und blieb damit zirka 7 Millionen Euro unter dem eigentlichen Verkehrswert der Immobilie.
Die Anleger des Degi Europa dürften darüber wenig begeistert sein. Denn schon bei der letzten Ausschüttung im Januar dieses Jahres erhielten sie gerade einmal 0,60 Euro pro Anteil. Werden die Immobilien weiterhin unter Wert verkauft, dürfte dies auch künftig zu Lasten der Anleger gehen. Zumal der Verkaufspreis laut "fondstelegramm" mit dem anhaltend schwierigem Marktumfeld begründet wurde.
Anleger, die dieser Entwicklung nicht weiter tatenlos zuschauen möchten, können ihre Kapitalanlage nach wie vor auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Für Schadensersatz können verschiedene Gründe vorliegen. So ist es durchaus möglich, dass schon die Anlageberatung fehlerhaft war. Immobilienfonds, gerade so etablierte wie der Degi Europa, wurden häufig als sehr sichere Investition beworben. Die Risiken, die bei einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds drohen, wurden hingegen verschwiegen. Zu diesen Risiken zählt u.a. die Möglichkeit der Schließung des Fonds oder die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Beides mussten die Anleger des Degi Europa hinnehmen. Außerdem hätten die Anleger auch über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung erhielt, sogenannte Kick-back-Zahlungen, aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung unterblieben, liegt eine Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet.
Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche durchsetzen kann.
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