Am 20. September 2013 wird die Pflichtmediation in Italien wieder in Kraft treten. Bemerkenswert hierbei ist, dass die wesentlichen Inhalte des italienischen Gesetzes zur Pflichtmediation insbesondere die Interessen der Rechtsanwälte berücksichtigt. Italienische Rechtsanwälte können zum Beispiel nur aufgrund ihres Berufsstandes als Mediator tätig werden, ohne eine gesonderte und adäquate Mediationsausbildung nachweisen zu müssen.
(firmenpresse) - Das italienische Konversionsgesetz zum decreto del fare mit den Regelungen für das italienische Mediationsgesetz 98/2013 vom 9.8.2013 ist am 20.8.2013 veröffentlicht worden. Nach Ablauf einer vorgesehenen 30-Tage-Frist tritt die Plichtmediation in Italien am 20.9.2013 wieder in Kraft.
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