Die Windreich GmbH soll insolvent sein. Am Amtsgericht Esslingen wurde Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Darüber wurden die Anleihe-Zeichner mit Schreiben vom 9. September informiert.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Windreich GmbH hat zwei Anleihen ausgegeben. Die erste Anleihe (WKN: A1CRMQ) hat nach Unternehmensangaben ein Emissionsvolumen von bis zu 50 Millionen Euro und eine Laufzeit bis 1. März 2015. Der Zinskupon liegt bei 6,5 % pro Jahr. Das Emissionsvolumen der zweiten Anleihe (WKN: A1H3V3) liegt laut Windreich bei bis zu 75 Millionen Euro. Diese Anleihe läuft bis 14. Juli 2016. Der Zinssatz liegt ebenfalls bei 6,5 Prozent pro Jahr.
Mit Schreiben vom 9. September informierte die Windreich GmbH ihre Anleihe-Zeichner, dass sie am 6. September Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt habe. Nach übereinstimmenden Medienberichten ist diesem Antrag bereits entsprochen worden. Vorläufiger Sachwalter ist der Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Blümle. Das Unternehmen teilt weiter mit, dass mit der Insolvenz in Eigenverwaltung die Fortführung des operativen Geschäfts gesichert werden solle. Insbesondere die Fertigstellung des Offshore-Parks MEG I solle forciert werden. Außerdem habe sich der Unternehmensgründer Willi Balz mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung zurückgezogen. Neuer Geschäftsführer ist Werner Heer, der bereits zuvor als Berater der Windreich GmbH fungiert hat.
Mit der Insolvenz droht den Anleihe-Besitzern nun ein enormer finanzieller Verlust. Nachdem sie zuvor schon durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart u.a. wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug, sowie der verspäteten Zahlung der Anleihe-Zinsen große Sorgen gehabt haben dürften, dürften die Zweifel an ihrer Geldanlage jetzt noch größer geworden sein. Denn im schlimmsten Fall bedeutet die Insolvenz, dass sie ihr gesamtes Geld verlieren.
Daher sollten sie sich umgehend an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden, der sie bei den nächsten Schritten begleitet. Denn es gilt, die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden und darüber hinaus sollten auch die Möglichkeiten auf Schadensersatz überprüft werden.
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