(firmenpresse) - Modernes Medikationsmanagement: Die Aufgabe der Apotheker
Die Abgabe von Arzneimitteln ist in Deutschland streng geregelt, und das ist im Grunde auch gut so, denn die Abgabe durch die zugelassene Apotheke sichert die Qualität der Beratung und garantiert die Ausgabe von Originalware, die über den regulären pharmazeutischen Handel bezogen wird. Deshalb sind in Deutschland ausschließlich Apotheken zum Verkauf von Arzneimitteln befugt. Allerdings sind die Vorgaben zu Betrieb und Ausstattung von Apotheken dermaßen eng gehalten, dass sie innovativen Ansätzen im Wege stehen – und damit auch neuen Ideen zu einer Versorgung in Gebieten, aus denen sich Apotheken zunehmend zurückziehen.
Die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelausgabe setzen vor allem:
-das Apothekengesetz (ApoG)
-die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
-die Medizinprodukte-Verordnung
Unter Apotheken versteht der Gesetzgeber demnach ortsfeste Einrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen Apotheken inhabergeführt (als Personen-gesellschaft) sein. Zudem ist der Besitz einer Apotheke approbierten Apothekern vorbehalten (Fremdbesitzverbot).
Seit 2004 gilt das eingeschränkte Mehrbesitzverbot: war zuvor der Betrieb von Filialen vollständig verboten, darf nun ein approbierter Apotheker neben seiner Hauptapotheke drei Filialapotheken führen. Diese Filialapotheken müssen sich im selben Kreis, in derselben kreisfreien Stadt oder im Nachbarkreis der Hauptapotheke befinden. Diese Ortsnähe soll eine ausreichende Aufsicht durch den Apotheker gewährleisten.
Diese Filialen müssen allerdings zudem die gleiche technische Ausstattung aufweisen wie die Hauptapotheke. Unter anderem sind das: ein Lager, das in etwa den Wochenbedarf der Apotheke abdeckt, und ein Labor, in dem Rezepturen selbst hergestellt und Fremdrezepturen analysiert werden können. Jede dieser Filialapotheken muss zudem von einem Apotheker geführt werden.
Diese umfangreichen Vorgaben verhindern innovative Ideen wie den Apothekenbus oder die mobile Versorgung. In einer Studie des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie („Wettbewerbspotenziale im deutschen Apothekenmarkt“, Juli 2011) heißt es, etwa 3000 Einwohner müssten eine Apotheke frequentieren, damit diese wirtschaftlich geführt werden kann. Ob sich eine Apotheke in einem ländlichen, dünn besiedelten Raum tragen kann, hänge von der Anwesenheit von Ärzten im Ort ab. Wo Arztpraxen schließen, verschwinden also auch die Apotheken.
Patientenorientierte Angebote könnten hier die Lösung sein. Ideen wie der Abgabe von Arzneimitteln in mobilen Einrichtungen und Dispensierautomaten stehen bisher aber etliche Bestimmungen entgegen, etwa §4 Apothekenbetriebsordnung, §1 Medizinprodukte-Verordnung oder §11a Satz 2 im Apothekengesetz.
Mehr über den Apothekenbus unter www.apothekenbus.de
Ãœber DocMorris:
DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von über 324 Millionen Euro im Jahr 2012. DocMorris ist ein Tochterunternehmen der Zur Rose AG.
Über 2 Millionen Kunden haben bisher Medikamente bei DocMorris bestellt. DocMorris steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Stets im Fokus der Versandapotheke: der intensive Kunden-Dialog. DocMorris baut die pharmazeutische Beratung kontinuierlich aus und bietet als Kunden-Service den individuellen Arzneimittel-Check. In der wissenschaftlich fundierten, standardisierten Beratung jedes einzelnen Kunden vor der Abgabe der Arzneimittel und auch während der Arzneimitteltherapie sieht DocMorris eine der wesentlichen Aufgaben der Versandapotheke. Das gilt insbesondere für die hochwertige Betreuung von Chronikern.
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