(ots) - Für einen breit angelegten Diskurs über den Schutz
der bürgerlichen Freiheiten, einschließlich der Pressefreiheit,
plädierte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), Helmut Heinen, vor mehr als 400 Teilnehmern bei der Eröffnung
des BDZV-Zeitungskongresses heute in Dresden. Besorgt äußerte sich
der BDZV-Präsident über die Ausspähpraxis der amerikanischen und
britischen Geheimdienste. Es gehöre zur Würde des Menschen, sich in
Freiheit auch über moderne Kommunikationsmittel mit anderen Menschen
austauschen zu können. Für die journalistische Arbeit sei
unabdingbar, dass Informanten geschützt bleiben. "Nur so kann die
Presse ihre Wächterfunktion auch im digitalen Zeitalter in vollem
Umfang erfüllen", sagte Heinen. In einer "Magna Carta der
Telekommunikation" sollten globale, an den Freiheitsrechten
orientierte Standards niedergeschrieben werden. Dies müsse eine
Aufgabe der deutschen Politik nach der Bundestagswahl am 22.
September sein. In dieser Magna Carta müsste auch die Sicherung der
Netzneutralität verankert werden. Der diskriminierungsfreie Zugang
zum Netz müsse zudem in Deutschland gesetzlich garantiert werden.
Heinen warnte vor einer "Mehrklassengesellschaft etwa nach Größe oder
Finanzkraft der Inhalteanbieter".
Zur Lage der Zeitungsbranche führte Heinen aus, dass der
Wettbewerb im Medienmarkt - insbesondere im Werbemarkt - härter denn
je sei. Umso beeindruckender sei es, dass die Zeitungen - gedruckt,
auf stationären PCs, Tablets und Smartphones - mehr Menschen als je
zuvor erreichten: 50 Millionen Männer und Frauen läsen täglich
gedruckte Zeitung. Dazu kämen 30 Millionen Internetnutzer, die
regelmäßig die Websites der Verlage besuchten. Zudem genieße das
Medium in der breiten Bevölkerung das höchste Vertrauen. Die große
Herausforderung für die Verlage sei die Entwicklung nachhaltiger
Geschäftsmodelle für ihre digitalen Produkte.
Der Politik bescheinigte der BDZV-Präsident das Verständnis für
den tiefgreifenden Transformationsprozess, in dem sich die
Zeitungsbranche befinde. Als Belege dafür nannte er den Erhalt des
reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Zeitungen, die moderate
Lockerung der Pressefusionskontrolle sowie die Stärkung des
Presse-Grossos. Zudem sei das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
gesetzlich verankert worden. Damit sei dem "Selbstbestimmungsrecht
der Verlage" zum Durchbruch verholfen worden. Dank dieses Gesetzes
könne die Presse endlich selbst entscheiden, unter welchen
Bedingungen ihre ureigenen Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren
zu gewerblichen Zwecken verwendet werden dürfen.
Kritik übte Heinen an "den massiven Einschränkungen beim
Direktmarketing", der anhaltenden Reglementierung von Werbung sowie
der Privilegierung der Deutschen Post gegenüber den privaten
Wettbewerbern, zu denen auch die Zeitungsverlage zählten.
Zu den laufenden Tarifverhandlungen für Redakteurinnen und
Redakteure an Tageszeitungen führte Heinen aus, dass es um den
dringend notwendigen Umbau des bestehenden Tarifsystems gehe. In
gemeinsamer Verantwortung müssten Zeitungsverleger und Gewerkschaften
erreichen, dass sich die Arbeitswirklichkeit in den Redaktionen auch
in den Tarifwerken widerspiegele. Zudem müsse der Flächentarifvertrag
die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen
Deutschlands abbilden.
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