PresseKat - Arbeitsverhältnis kann auch durch mehrjährigen Fremdpersonaleinsatz entstehen ? Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnis kann auch durch mehrjährigen Fremdpersonaleinsatz entstehen ? Arbeitsrecht

ID: 947041

Weisungsgebundener Fremdpersonaleinsatz kann ein Arbeitsverhältnis begründen, wenn eine Eingliederung in den Betrieb vorliegt. Auch ein abgeschlossener Werkvertrag steht dem nicht im Wege.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Den Unterschied zwischen einer werkvertraglichen Leistung und einer Arbeitnehmerüberlassung musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall (Az.: 2 Sa 6/13) herausarbeiten. In der zugrundeliegenden Angelegenheit wurden die beiden Kläger, welche als freie Mitarbeiter Aufträge eines IT-Systemhauses ausführten, im Rahmen eines Werkvertrages mehrere Jahre im Betrieb der Beklagten beschäftigt. Die Kläger waren nun der Ansicht, dass aus unter Berücksichtigung der gesamten Situation ein Arbeitsverhältnis angenommen werden müsse. Sie seien nämlich in den Betrieb der Beklagten eingegliedert worden und haben ihr gegenüber auch weisungsgebunden gehandelt. Anders als die Vorinstanzen folgte das LAG Baden-Württemberg dieser Auffassung und gab den Klägern Recht.

Die Umstände der Beschäftigung legen nach Ansicht der Richter nah, dass es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung und gerade nicht um einen Werkvertrage handele. Die Kläger haben zehn Jahre lang in den Betriebsräumen der Beklagten gearbeitet und zudem auch deren Betriebsmittel genutzt. Dies spreche gegen die Annahme eines Werkvertrags. Die Beklagte brachte vor, dass man nicht von einer Arbeitnehmerüberlassung ausgehen könne, da die Kläger keine direkten Aufträge der Beklagten erhalten haben. Dies sei über ein eingerichtetes Ticketsystem geschehen. Erst das Werkunternehmen habe dann hieraus Aufträge an die IT-Mitarbeiter erstellt.

Zwar war eine solche Abwicklung zwischen der Beklagten und dem Werkunternehmen vertraglich beschlossen worden, aber im täglichen Arbeitsbetrieb nur selten auch so zum Tragen gekommen. Es sei üblich gewesen, dass Mitarbeiter der Beklagten die beiden Kläger direkt mit Arbeiten beauftragt haben. Daher sei eine Weisungsgebundenheit gegeben, was zur Folge hat, dass ein Scheinwerkvertrag vorliege und daher zwischen den Klägern und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis entstanden sei.





Die rechtlichen Probleme, die mit einer Arbeitnehmerüberlassung einhergehen sind oft vielschichtig. Bei der Bewertung müssen alle rechtlich relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Hilfreiche Unterstützung kann in diesem Zusammenhang ein im Arbeitsrecht versierter Anwalt bieten. Er prüft den Einzelfall und kann alle nötigen Schritte in die Wege leiten.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Erfolgreich im Arzthaftungsrecht, Medizinrecht: Dr. Dirk C. Ciper LLM informiert: Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig ? Markenrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 18.09.2013 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 947041
Anzahl Zeichen: 2757

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsverhältnis kann auch durch mehrjährigen Fremdpersonaleinsatz entstehen ? Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP