Nach Verkehrsunfällen zeigt sich die Tendenz der Versicherungen, Ersatzbeträge zu kürzen. Dagegen sollte man sich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht zur Wehr setzen.
(firmenpresse) - Beinahe jeder Bürger hat es schon einmal erlebt- einen Verkehrsunfall. Ist es zu keinem Personenschaden gekommen könnte man sich eigentlich ersteinmal freuen, dass es lediglich zu einem "Blechschaden" gekommen ist. Allerdings währt die Freude oft nicht allzu lange. Denn wenn es dann um die Regulierung des Schadens geht, stellen viele Betroffene immer häufiger fest, dass die Versicherungen Schadenspositionen kürzen oder gar nicht anerkennen. Wenn es um größere Beträge geht, sollte man sich das nicht so einfach gefallen lassen und sich ggf. durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Denn dieser kennt sich mit den entsprechenden Regelungen aus und kann die berechtigten Ansprüche für Sie geltend machen. Wer daneben eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung hat, geht auch bei der gerichtlichen Geltendmachung seines Schadens ein recht überschaubares Risiko ein. Insofern empfielt sich auf jeden Fall die Überlegung, eine solche Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Verkehrsrechts für künftige Verkehrsangelegenheiten abzuschließen. Meist gibt es diese Versicherungen nur für das Verkehrsrecht schon unter 100 ? im Jahr.
Wenn Sie einen geeigneten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer Ihrer Region informieren. Dort wird man Ihnensicherlich gern behilflich sein.
Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall.
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