PresseKat - Ein angemessenes genutztes Eigenheim bleibt bei Elternunterhalt unberücksichtigt ? Familienrecht

Ein angemessenes genutztes Eigenheim bleibt bei Elternunterhalt unberücksichtigt ? Familienrecht

ID: 954438

Der Wert einer Immobilie, die angemessen genutzt wird, bleibt bei der Berechnung des Altersvermögens eines Elternunterhaltspflichtigen nach Ansicht des BGH grundsätzlich unberücksichtigt.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 07.08.2013 (Az.: XII ZB 269/12) entschied der BGH, dass der Wert einer angemessen als Eigenheim genutzten Immobilie bei der Berücksichtigung der Höhe der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern unberücksichtigt bleibe, da eine Verwertung dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten sei.

Vorliegend lebt die Mutter des Anspruchsgegners im Altenpflegeheim, kann jedoch die Kosten für dieses nicht allein aufbringen, sodass ihr der Antragssteller Sozialhilfeleistungen dafür gewährt hatte. Nun verlangt er jedoch Erstattung, wobei streitig ist, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder aus seinem Vermögen unterhaltspflichtig ist.

Das Amtsgericht (AG) hatte den Antragsgegner zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, welche das Oberlandesgericht (OLG) zum Teil auf der Grundlage von Einkünften und Nutzungsvorteilen aus einer Eigentumswohnung sowie hälftigem Miteigentum an einem Haus in Italien, da der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Selbstbehalt nicht überschritten sei. Das OLG wies zunächst den Antrag auf Unterhalt, auf Beschwerde des Antragsgegners hin jedoch den gesamten Antrag des Antragsstellers ab, woraufhin letzterer Beschwerde einlegte.

Der BGH hob den angefochtenen Beschluss auf und hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen. Zur Begründung führte er aus, das Nettoeinkommen des Antragsgegners sei fehlerhaft ermittelt worden und dass unterhaltspflichtige Kinder grundsätzlich auch den Stamm ihres Vermögens zur Unterhaltsbestreitung für die Eltern einsetzen müssten. Allerdings ergäben sich Einschränkungen aus den eigenen Verpflichtungen und der Unterhaltspflichtige müsse auch seinen eigenen Unterhalt nicht gefährden, insbesondere die eigene Altersvorsorge müsse der Unterhaltsschuldner nicht gefährden, so der BGH.





Weiter entschied der BGH, der Wert einer angemessen selbst genutzten Immobilie sei außer Acht zu lassen, da eine Verwertung dem Unterhaltspflichtigen nicht zumutbar sei. Ebenso komme ein Unterhalt aus dem Stamm des Vermögens nicht in Betracht, wenn das sonstige Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5% vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht übersteige.

Auch der Selbstbehalt sei falsch berechnet worden, und das OLG habe Fahrtkosten für Besuche der Mutter außer Acht gelassen, welche abgesetzt werden könnten, da die Besuche nach Ansicht des BGH einer unterhaltsrechtlich anzuerkennenden sittlichen Verpflichtung entsprechen, was ebenfalls zu berücksichtigen sei.

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt ? im Familienrecht ist es von Vorteil, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der die Interessen entsprechend vertritt.

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Verstößt das Landespressegesetz Baden-Württemberg gegen EU-Recht? Hinweis auf Mehrwertsteuer muss eindeutig zuordenbar sein ? Gewerblicher Rechtsschutz
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 01.10.2013 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 954438
Anzahl Zeichen: 3164

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein angemessenes genutztes Eigenheim bleibt bei Elternunterhalt unberücksichtigt ? Familienrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP