PresseKat - Sofortmeldungen in der Praxis

Sofortmeldungen in der Praxis

ID: 95754

Sofortmeldungen in der Praxis
wenn der Zoll vor der Tür steht ist es zu spät…

(firmenpresse) - Ab 1.1.2009 gilt für die betroffenen Branchen Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und Fleischwirtschaft folgendes:
für neue Arbeitnehmer ist bis spätestens zur Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung elektronisch abzusenden. Das heißt, bei Arbeitsbeginn 6 Uhr muss die Meldung bis 6 Uhr an die Datenstelle abgesandt sein. Sonst drohen Bußgelder wegen Verstoß gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit. Es muss also sichergestellt sein, dass Rund um die Uhr auch für kurzfristig eingestellte Mitarbeiter und Aushilfen eine fachlich korrekte Meldung abgegeben werden kann.
Aber auch demjenigen der bei den sporadischen Kontrollen der Kontrolle Schwarzarbeit des Zolls nicht erwischt wird droht Ungemach. Die ordnungsgemäße Abgabe von Sofortmeldungen wird von den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung bei der regelmäßigen Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge und Meldungen überprüft. Hier kann noch nach Jahren festgestellt werden ob die Sofortmeldungen ordnungsgemäß abgegeben wurden und entsprechende Bußgelder verhängt werden. Wichtig ist auch, das der Arbeitnehmer schriftlich auf die Mitführungspflicht seiner Ausweispapiere hingewiesen wird. Andernfalls droht ebenfalls ein Bußgeld.
Wer keine Möglichkeit hat die Meldungen selbst auf elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben muss einen entsprechender Dienstleister hierfür einschalten. Die Firma PERSONALextern bietet hier ein praktikables Anmeldeverfahren an. Betroffene Unter nehmen können 24 Stunden am Tag rund um die Uhr zu einem günstigen Preis die Sofortmeldung auch per Handy auslösen. Anmeldungen zu dem Verfahren sind im Internet oder unter Service-Telefon 0700 78343837 jederzeit möglich. Nach erfolgter Anmeldung können Sofortmeldungen per Onlinemaske, Fax oder Sprachnachricht direkt übermittelt werden. Die Sofortmeldung wird dann ausgeführt und eine Meldebestätigung per E-Mail, FAX oder SMS aufs Handy an den meldenden Betrieb versandt. Hierfür entstehen weder monatliche Bereitschaftspauschalen noch einmalige Einrichtungsgebühren. Es entstehen dafür lediglich die Kosten für die tatsächlich ausgeführten Sofortmeldungen in Höhe von 4,99 Euro zzgl. MwSt. Natürlich sind bei höhere Fluktuation von Mitarbeiter Rabatte möglich.




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Karl-Heinz Heuer
Gartenweg 3
D-38459 Bahrdorf
Tel. / FAX Service-Nr.0700 78 34 38 37
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Datum: 15.06.2009 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Karl-Heinz Heuer
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Kategorie:

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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.06.2009

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