"Ein Bewerter, bei dem nichts zu holen ist, kann für Schäden gar nicht haften."
(firmenpresse) - Das Mitte 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sieht für offene Publikumsfonds die Erhöhung der Bewertungsfrequenz von jährlich auf nun vierteljährlich vor.
Neu aufgelegte geschlossene Immobilienfonds müssen, so will es das KAGB, beim Objektankauf künftig mindestens einen externen Sachverständigen hinzuziehen, weist Thomas Garthe (CEO) der Garthe Immobilienbewertungsgesellschaft mbH aus Kalchreuth, hin.
„Die meisten Veränderungen bringt das KAGB für die Fonds, die sich an Privatanleger richten. Offene Publikumsfonds brauchen nicht mehr drei Gutachter, sondern nur noch zwei. Die liefern zwei Bewertungen, auf deren Basis dann das Fondsmanagement den Anteilscheinwert erstellen muss.“, so Garthe.
Dank der neuen Fondsregulierung dürfte die Zahl der Bewertungsvorgänge bei Publikumsfonds steigen. Bislang wurde jedes Fondsobjekt regulär alle zwölf Monate bewertet. Künftig ist die Folgebewertung an die Anteilscheinrücknahmen gekoppelt. Offene Fonds, die viermal pro Jahr Anteile zurücknehmen, müssen im Quartal davor den Vermögenswert neu ermitteln lassen, teilt Garthe mit.
Die Anleger und Fondsmanager verlassen sich darauf, dass die Sachverständigen ausreichend gegen etwaige Fehlbewertungen versichert sind, warnt Garthe. Die erst kürzlich bekannte Immobilien(wert)krise scheint die Anleger und Manager kaum mehr zu beeindrucken, da Länder und Staaten im Schadensfall einspringen, so Garthe weiter.
Obgleich die Bewertungstöchter von großen Maklerhäusern dasselbe leisten wie die selbstständigen Sachverständigen, ist es fraglich, ob hier auch ein höherer Haftungsschutz vorliegt. „Dass ein Sachverständiger zu einem großen Konzern gehört, muss nicht automatisch heißen, dass er auch einen besseren Versicherungsschutz (Vermögensschadenhaftpflicht) genießt.“, so Garthe.
Ein Bewerter, bei dem nichts zu holen ist, kann für Schäden gar nicht haften, warnt Garthe. Das Haftungsrisiko besteht u.a, wenn ein Fondsmanager gegenüber dem Bewerter finanzielle Ansprüche erhebt.
Wir weisen seit Jahren immer darauf hin, dass es stets auf die einzelnen Versicherungspolicen ankommt, die bei der Auswahl von Fondsbewerter vorher zu prüfen sind. Leider verlangen nur sehr wenig Kunden und Auftraggeber einen konkreten Versicherungsnachweis bei uns, beklagt Garthe.
Gesetz und Rechtsprechung verlangen sogar von Personen, die ihre Leistung als Sachverständige anbieten, eine besonders hohe Sorgfalt und weisen demzufolge Sachverständigen ein großes Haftungsrisiko zu. Der Sachverständige ist deshalb – wenn er keinen sachgemäßen Versicherungsschutz besitzt – in hohem Maß mit seinem Privatvermögen haftungsgefährdet.
Da die Haftung grundsätzlich auch gegenüber Dritten besteht, die auf Grund eines fehlerhaften Gutachtens einen Vermögensschaden erleiden (z.B. der beleihenden Bank), kann dieses Haftungsrisiko durch Vertrag mit dem Auftraggeber nur bedingt begrenzt bzw. ausgeschlossen werden, teilt Garthe mit.
Die Garthe Immobilienbewertungsgesellschaft mbH hat eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen zwischen 1 Mio € bis 20 Mio € pro Bewertungsfall. Im Einzelfall können diese Summen problemlos nach oben angepasst werden, so Garthe.
Die SV Kanzlei Garthe arbeitet seit 1989 (ohne Haftungsfall) bundesweit im Bereich Immobilienbewertungen. Sie erstellt fach- und sachgerechte Privat- und Gerichtsgutachten zum Pauschalpreis. Die Nachvollziehbarkeit der Gutachten liegt der SV Kanzlei Garthe genauso wie der schnelle Service am Herzen. So erhält der Auftraggeber meist binnen 7 Werktagen (nach Objektbesichtigung) das Gutachten in zweifacher Ausfertigung inkl. Anlagen. Seit 2007 werden auch Verkehrswertgutachten in Österreich von dem IfS-zertifizierten Sachverständigen und Fachbuchautor Thomas Garthe persönlich erstellt.