(ots) - Für den WEISSEN RING als einzige bundesweit tätige
Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer war und ist es eine
Selbstverständlichkeit, Opfern sexuellen Missbrauchs dringend
benötigte Unterstützung zu vermitteln. Dies gilt auch für die Hilfen
aus dem vor fünf Monaten gestarteten Fonds Sexueller Missbrauch als
Teil eines ergänzenden Hilfesystems der Bundesregierung (EHS). Hierzu
wurde seinerzeit ein Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium
geschlossen. Inzwischen hat sich durch eine Umgestaltung des Fonds
eine rechtliche Situation ergeben, die den WEISSEN RING und seine
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht auflösbare
Interessenkonflikte bringt.
Die Bundesregierung hat anstelle des geplanten gemeinnützigen
Fonds ein Zweckvermögen errichtet und die Geschäftsstelle des Fonds
erlässt die Bescheide an Opfer als Verwaltungsakte, gegen die der
Klageweg eröffnet ist. Damit hat sich die Geschäftsgrundlage für die
Zusammenarbeit geändert.
"Die Änderung der Struktur ändert die Grundlage für unsere Arbeit,
die Zusammenarbeit in der vereinbarten Form ist so leider nicht mehr
möglich", bringt es die Bundesvorsitzende Roswitha
Müller-Piepenkötter auf den Punkt. Nach seiner Satzung und aus seinem
Selbstverständnis heraus steht der WEISSE RING bei der Antragstellung
und auch in dem weiteren Verlauf des Verfahrens immer und ungeteilt
an der Seite der Opfer.
"Bei der jetzt gewählten Rechtsform bedeutet das aber auch, dass
wir in einem Klageverfahren beraten und ggf. Rechtsschutz gewähren",
macht die ehemalige Staatsministerin die Position der rund 3.200
Opferhelfer in ganz Deutschland klar. Nach dem Vertrag mit dem
Ministerium sind die Anlaufstellen des WEISSEN RINGS jedoch Teil des
Hilfesystems und somit auch zur Wahrnehmung der Interessen des
Hilfesystems verpflichtet. "Und genau da kommen wir in einen
unauflösbaren Konflikt, den wir sehr bedauern", so
Müller-Piepenkötter weiter.
Für den WEISSEN RING ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die
Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs weitergeht. Auch nach der
Vertragskündigung wird er weiterhin speziell geschulte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als besondere Anlaufstellen
deutschlandweit zur Verfügung stellen. Die Kontaktdaten dieser
speziellen Berater können im Internet unter www.weisser-ring.de
unmittelbar abgerufen werden. Auch das Opfer-Telefon 116 006
vermittelt täglich von 7 bis 22 Uhr den direkten Kontakt.
Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein
bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr
als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten
menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung
im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf
vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen. Das
Opfer-Telefon ist jeden Tag von 7 bis 22 Uhr unter 116 006
erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter www.weisser-ring.de.
Pressekontakt:
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Veit Schiemann
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