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Utl.: Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5
der Veröffentlichungsverordnung 2002
Aktienrückkauf
Wien (euro adhoc) - Mit Beschluss der 34. ordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG vom 3. Mai 2013 wurde die Gesellschaft
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von
bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1"
ermächtigt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18
Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 21. Oktober 2013 den Beschluss gefasst,
entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der
Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im
Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien"
zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener
Gesellschaften bekannt gemacht.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 wurde
am 7. Mai 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 4. November 2013 und
endet spätestens mit Ablauf des 3. November 2014.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei
Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002, die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Oktober 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
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