PresseKat - Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? Gesellschaftsrecht

Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? Gesellschaftsrecht

ID: 977028

In der Absichtserklärung bringen die etwaigen Parteien eines Unternehmenskaufvertrages in dessen Vorfeld regelmäßig ihre Absichten und Vorstellungen bezüglich des betreffenden Unternehmenskaufs zum Au

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Absichtserklärung (auch: Letter of intent) wird regelmäßig im Vorfeld von Unternehmenskäufen entweder von einer oder von beiden Parteien des etwaigen Kaufvertrages abgegeben. In der Absichtserklärung wird zum Ausdruck gebracht, dass die betreffende Partei die Vertragsverhandlungen ernst nimmt. Außerdem können die Absichten in Bezug auf den Unternehmenskauf in der Absichtserklärung benannt werden.

In der Regel wird durch eine Absichtserklärung jedoch kein Bindungswille begründet. Das heißt, die Parteien müssen danach nicht zwingend einen entsprechenden Vertrag abschließen. Es handelt sich somit bei der Absichtserklärung regelmäßig nicht um ein verbindliches Angebot, sodass in dem Fall, dass am Ende doch kein Vertrag geschlossen wird daraus kein Schadensersatzanspruch erwächst. Unter Umständen und in vereinzelten Ausnahmefällen kann sich allerdings auch aus der Absichtserklärung ein bindendes Angebot zum Kauf oder Verkauf des Unternehmens ergeben.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angebot zum Verkauf des betreffenden Unternehmens mit der Erklärung, es würden keine Vertragsverhandlungen mit Dritten aufgenommen, aus dem Letter of intent hervorgeht. Dann kann der Empfänger des Letter of intent Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Erklärende dennoch Vertragsverhandlungen mit Dritten aufnimmt. Eine Bindungswirkung für den Empfänger der Absichtserklärung ergibt sich daraus jedoch nicht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte "Option".

Verhandeln die Parteien über den Vertrag, so kann sich eine unverbindliche Absichtserklärung im Verlauf der Vertragsverhandlungen unter Umständen auch in eine verbindliche Erklärung verwandeln. Trotzdem ist im Vorfeld keine explizite Erklärung, dass es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung handelt, erforderlich.





In der Absichtserklärung werden regelmäßig die betreffenden Parteien benannt und von der die Erklärung abgebenden Partei das Interesse an dem Unternehmenskauf oder ?verkauf kundgetan. In der Absichtserklärung können alle für die Transaktion wichtigen Angaben gemacht werden. Die Parteien sind insoweit frei zu entscheiden, welche Angaben sie in die Absichtserklärungen aufnehmen möchten.

Es kann ratsam sein bei der Erstellung der Absichtserklärung Rechtsrat einzuholen. Ein kompetenter und im Bereich M & A erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, bereits in der Absichtserklärung zu allen wichtigen Punkten Stellung zu nehmen, sodass diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf jeden Fall berücksichtigt werden.

http://www.grprainer.com/M&A.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Empfehlung eines Zertifikats mit Verlustrisiko als fehlerhafte Anlageberatung ? Kapitalmarktrecht Kanzlei Pietruschka
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.11.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 977028
Anzahl Zeichen: 3026

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? Gesellschaftsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP