(ots) -
- Gesetz über die KfW am 18.11.1948 in Kraft getreten
- Verlässlicher Partner der Wirtschaft
- Fördervolumen seit Gründung 1,3 Billionen EUR
Vor 65 Jahren, im November 1948, beschloss der Wirtschaftsrat in
Westdeutschland das Gesetz über die KfW und schuf damit die Grundlage
für eine nachhaltige und erfolgreiche Wirtschaftsförderung in
Deutschland. Die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. November
1948 gegründete Förderbank nahm kurz darauf unter ihrem damaligen
Namen "Kreditanstalt für Wiederaufbau" in Frankfurt ihre Tätigkeit
auf. Mit der Durchleitung von Hilfsgeldern der Alliierten aus dem
Marshallplan unterstützte sie maßgeblich den Wiederaufbau des
kriegszerstörten Deutschland. Die Hauptaufgabe der KfW blieb über die
Jahrzehnte konstant: Noch heute besteht sie darin, den Strukturwandel
zu begleiten sowie zukunftsweisende Entwicklungen in Wirtschaft und
Gesellschaft zu identifizieren, anzustoßen und zu finanzieren. Seit
ihrer Gründung vor 65 Jahren bis heute hat die KfW hierfür ein
Fördervolumen von insgesamt mehr als 1,3 Billionen EUR ausgereicht.
"Die Geschichte der KfW ist eng verbunden mit der wirtschaftlichen
Entwicklung der Bundesrepublik und belegt eindrucksvoll, dass das
Modell einer Förderbank ein Erfolgskonzept ist: Sie ist ein
marktwirtschaftliches Instrument zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands in Deutschland und Europa,"
sagt Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW, und betont:
"Wesentliche Grundpfeiler des Erfolgs sind die über die Jahrzehnte
stabile Partnerschaft mit der Politik und die enge Zusammenarbeit mit
der Kreditwirtschaft - unseren Partnern gilt mein Dank. Ebenso danke
ich herzlich allen heutigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die mit ihrem täglichen Engagement maßgeblich dazu
beitragen und beigetragen haben, den Förderauftrag der KfW
erfolgreich umzusetzen."
In den Anfangsjahren lagen die Aufgaben der KfW in der
Finanzierung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft und in der
Beseitigung der Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg. Schon bald
erweiterte sich der Förderauftrag über die Grenzen Deutschlands
hinaus: Bereits Anfang der 50er Jahre führte die Förderbank erste
Exportfinanzierungen durch, mit Beginn der 60er Jahre kam die
Finanzierung von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern im Auftrag des
Bundes hinzu.
Besonders gefordert war die KfW in den 90er Jahren nach der
deutschen Wiedervereinigung. Mit maßgeschneiderten Förderprogrammen
unterstützte sie den Aufbau Ost, begleitete den Strukturwandel im
ostdeutschen Unternehmenssektor und sorgte mit ihren
Wohnungsbauprogrammen für die Sanierung von Millionen Wohnungen im
Gebiet der ehemaligen DDR. In jüngster Zeit engagierte sich die KfW
mit speziellen Konjunkturprogrammen dafür, die negativen Auswirkungen
der Finanzkrise auf die deutsche Wirtschaft abzumildern. Schwerpunkte
ihrer aktuellen Fördertätigkeit liegen in der Finanzierung des
Mittelstands, im Umwelt- und Klimaschutz sowie in der Bewältigung der
Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland und weltweit.
Für den Erfolg der Förderbank ausschlaggebend war von Anfang an
das Prinzip, Gelder nicht als Zuschuss, sondern als Kredit
auszureichen, so dass die Mittel nach Rückzahlung erneut für
Förderdarlehen bereitstehen. Noch heute finanziert die KfW
Förderprogramme für Gründer und Mittelstand aus Mitteln des
Marshallplans - die so genannten ERP-Programme (ERP = European
Recovery Program, der offizielle Name des Marshallplans).
Die KfW gehört zu 80 % dem Bund und zu 20 % den Ländern. Zur KfW
Bankengruppe gehören heute zusätzlich die Tochterunternehmen KfW
IPEX-Bank und DEG. Per 30.9.2013 weist die KfW Bankengruppe eine
Bilanzsumme von 476,4 Mrd. EUR aus und zählt damit zu den größten
Banken in Deutschland.
Im vergangenen Jahr hat die KfW Bankengruppe ein Fördervolumen in
Höhe von 73,4 Mrd. EUR ausgereicht. Mehr als 90 % der Zusagen
refinanziert sie - aufgrund einer expliziten Garantie des Bundes
besonders günstig - über die Begebung von Anleihen am Kapitalmarkt.
So kann die KfW Darlehen zu Förderkonditionen anbieten. Die Felder,
auf denen sie fördernd tätig sein darf, sind im KfW-Gesetz definiert.
Einige inländische Förderprogramme werden zusätzlich durch Mittel aus
dem Bundeshaushalt oder Eigenleistungen der KfW verbilligt.
KfW-Förderdarlehen sind grundsätzlich über die Hausbanken erhältlich,
die in der Regel auch das Kreditrisiko tragen.
Weitere Informationen zu Gründung und Geschichte der KfW unter:
https://www.kfw.de/65-Jahre.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
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