(ots) - Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mit
dem Familienpflegezeit-Gesetz wollte die Bundesregierung
Arbeitnehmern ermöglichen, die berufliche Arbeitszeit zu reduzieren,
um Angehörige zu pflegen. Aber das Gesetz sieht keinen Rechtsanspruch
darauf vor und macht die Umsetzung von der Zustimmung des
Arbeitgebers abhängig. Die Folge: Statt der von Ministerin Kristina
Schröder (CDU) prognostizierten 44000 Anträge pro Jahr gab es im
ersten Jahr lediglich 147 Antragsteller, berichtet die "Apotheken
Umschau". Zwar hält eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums
diese Zahl für "nicht belastbar". Doch für Kritiker ist die offenbar
geringe Resonanz nicht verwunderlich: "Das ist, wenn man genau
hinguckt, eine Mogelpackung", meint Dr. Anja Ludwig, Leiterin der
Abteilung Alter/Gesundheit/Behinderung im Bundesverband der
Arbeiterwohlfahrt (AWO). Menschen mit niedrigem Einkommen könnten
sich die Gehaltsreduktion kaum leisten. Außerdem sei das Gesetz so
lange "ein zahnloser Tiger", wie der Rechtsanspruch darauf fehle.
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