Dieösterreichische Steuererklärung für LKW-Fahrer!
(firmenpresse) - (NL/3738471894) Wenn Sie Trucker sind und als deutscher Staatsbürger für eine österreichische Spedition - auch europaweit - arbeiten, sollten Sie unbedingt die Möglichkeiten für eine Steuerrückzahlung von einem Fachmann für die österreichische Steuererklärung überprüfen lassen.
Das gilt übrigens nicht nur für das vergangene Jahr, sondern für maximal fünf Jahre rückwirkend. Es gibt einige Fälle, in denen LKW-Fahrer für fünf Jahre zurückliegend eine Steuererstattung von bis zu 15.000 Euro bekommen haben. Bis zum Jahr 2009 war die Rechtslage in der Einkommensteuer für LKW-Fahrer in Österreich noch undurchsichtig, aber seit dieser Zeit hat es eine große Anzahl von Truckern geschafft, sich viel Geld vom Fiskus zurückzuholen. Deutsche Kraftfahrer in österreichischen Speditionen haben teilweise bis zu 100 Prozent der gezahlten Lohnsteuer zurückbekommen und im Durchschnitt waren das immerhin ca. 80 Prozent der gezahlten Lohnsteuer. Die zu hohe Besteuerung ist bei der österreichischen Steuererklärung dadurch entstanden, dass das deutsche Finanzamt zusätzlich Einkommensteuerbescheide erlassen hat, die zu einer doppelten Versteuerung des Arbeitslohns in Österreich und Deutschland geführt haben.
Wie bekommen deutsche Kraftfahrer in Österreich eine Steuerrückzahlung?
www.oesterreichische-steuererklaerung.de/lkw_fahrer_steuertipp.html
Bei der Steuererstattung für deutsche Kraftfahrer geht es in erster Linie darum, welchen Anteil der Fahrten die Speditionsfahrer innerhalb von Österreich durchgeführt haben und zu welchem Anteil die Speditionsfahrten im Ausland stattgefunden haben. Der österreichische Arbeitgeber muss dem LKW-Fahrer eine Aufstellung pro Jahr anfertigen, in der die Arbeitszeit des Truckers prozentual auf die einzelnen Einsatzländer verteilt wird. Zu beachten ist dabei, dass für Fahrten, die innerhalb von Österreich zurückgelegt wurden, eine zusätzliche besondere Steuerrückzahlung möglich ist. Die Besteuerung der Fahrten für deutsche Staatsbürger, die außerhalb Österreichs stattgefunden haben, steht dem deutschen Fiskus zu.
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