Das neue Kaufangebot beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz lässt Anleger hoffen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Mitteilung von Oktober 2013 informiert die Santander Bank ihre Kunden über ein neues Kaufangebot beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz. Das Kaufangebot soll für maximal 100.000 Anteile gelten. Der Kaufpreis soll 327,00 Euro je Anleihe betragen. Eine Annahmeerklärung der Anleger auf das Kaufangebot soll allerdings bis spätestens zum 30.12.2013 möglich sein.
Nach zahlreichen schlechten Nachrichten für Anleger, die ihr Geld in den Vermögensverwaltungsfonds angelegt haben, lässt das neue Kaufangebot Anleger nun hoffen.
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM) ist ein Dachfonds, welcher in andere Fonds investiert. Das Risiko solcher Dachfonds besteht darin, dass die Anleger die Schwierigkeiten der Fonds, in welche sie investiert haben, mittragen. Die offenen Immobilienfonds, welche sich bereits seit längerem in der Krise befinden, sorgen bei den in sie investierenden Dachfonds für unruhige Zeiten.
Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde. Anleger sollten einen Verlust des eingesetzten Kapitals trotzdem nicht klaglos hinnehmen müssen. Ob das neue Kaufangebot von Oktober 2013 beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz den Interessen der Anleger gerecht wird, sollte frühzeitig von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werden.
In jedem Fall sollten Anleger sich rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist von einem kompetenten Rechtsanwalt im Kapitalmarkrecht beraten lassen. Denn im Fall von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger ihr Geld auch unabhängig von dem neuen Kaufangebot auf dem Rechtsweg oft doch noch retten.
Der Anlageberater ist dann der erste Angriffspunkt. Denn die Qualität der Anlageberater lässt oft zu wünschen übrig. Anlageberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt. Anlegergerecht heißt, der Anlageberater berücksichtigt auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt findet für jeden Einzelfall heraus, ob der Anlageberater möglicherweise gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Anschließend fordern dieser für die Anleger Schadensersatz.
Mit Hinblick auf die kurze Geltungsdauer des Kaufangebotes sollten Anleger das Kaufangebot und ihre Anlagen frühzeitig von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
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