PresseKat - Das Inkassogeschäft durch Unternehmen ? Forderungseinzug

Das Inkassogeschäft durch Unternehmen ? Forderungseinzug

ID: 984976

Als Inkassogeschäft bezeichnet man den Einzug von Forderungen durch ein Unternehmen für seine Kunden gegen deren Vertragspartner.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen des Inkassogeschäfts unterscheidet man üblicherweise zwei verschiedene Inkassogeschäfte. Es gibt zum Einen das sogenannte Inkasso von Zahlungspapieren (einfaches Inkasso) und zum Anderen das sogenannte Inkasso von Handelspapieren (Dokumenteninkasso). Das einfache Inkasso umfasst insbesondere Schecks oder Zahlungsquittungen, das Dokumenteninkasso vor allem Kaufpreisforderungen aus grenzüberschreitenden Lieferverträgen.

In der Praxis handelt es sich meistens um Dokumenteninkassoaufträge. Das Dokumenteninkasso wird dazu genutzt, die Erfüllung des Liefervertrages Zug-um-Zug sicherzustellen. Dies geschieht dadurch, dass dem Importeur die Inkassodokumente nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises ausgehändigt werden. Es kann seitens des Importeurs auch ein auf ihn bezogener Wechsel akzeptiert werden (sog. Akzept). Dies steht einer Kaufpreiszahlung gleich. Es handelt sich bei diesem Wechsel um ein Wertpapier mit einer unbedingten Zahlungsanweisung des Ausstellers, also des Exporteurs, an den Bezogenen, d.h. den Importeur. Der Exporteur erlangt dadurch die Sicherheit, dass der Importeur tatsächlichen Zugriff auf die Ware erst nach der erfolgten Kaufpreiszahlung oder der Begründung des Wechsels erlangt.

Das Dokumenteninkasso beinhaltet jedoch in Bezug auf den Importeur auch Nachteile. So hat er vor der Erfüllung keinen Zugriff auf die Ware, d.h. er kann nicht beurteilen, ob sich diese in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

Doch auch der Exporteur kann sich nicht sicher sein, dass der Kaufpreis gezahlt oder die Wechselverpflichtung nach dem Versand der Ware nicht erfüllt wird. Das heißt, dass ein Dokumenteninkasso insbesondere ein gewisses Vertrauen zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf die Vertragstreue voraussetzt.

Auch ein qualifizierter Rechtsanwalt kann helfen, Forderungen durchzusetzen. Außerdem können unternehmensspezifische Systeme entwickelt werden, durch die Forderungsausfälle vermieden werden können. Sollte dennoch die Zahlung ausbleiben, können rechtliche Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen, beispielsweise Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren oder ein Streitverfahren. Ein rechtlich versierter Anwalt prüft einzelfallbezogen die jeweiligen Erfolgsaussichten und empfiehlt die bestmögliche Strategie, um die Forderung durchzusetzen.





http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Erforderliche Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker ? Baurecht Weitere Abwicklung von Degi Europa dauert wohlmöglich noch Jahre ? Kapitalmarktrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 21.11.2013 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 984976
Anzahl Zeichen: 2723

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Inkassogeschäft durch Unternehmen ? Forderungseinzug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP