Vor Kurzem endete die Auflösungsfrist für den offenen Immobilienfonds Degi Europa. Anleger müssen aber wohl noch lange warten bis alle Immobilien verkauft sind.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der sich seit 2010 in Liquidation befindliche offene Immobilienfonds Degi Europa hat die nächste Stufe der Abwicklung erreicht. Seit dem 30. September ist die dreijährige Auflösungsfrist zu Ende und die Bank hat die weitere Verwaltung des Fonds übernommen. Im Bestand des Degi Europa sollen sich noch elf Immobilien befinden. Nun hoffen die Anleger, dass diese schnell verkauft werden und sie zumindest einen Teil des investierten Geldes auf diesen Weg wiedererlangen. Dies kann sich jedoch noch einige Zeit hinziehen.
Dass es auch nach dem kompletten Verkauf von Immobilien viele Jahre dauern kann bis das Geld an die Anleger ausgezahlt wird, zeigen ähnliche Fälle bereits vollständig aufgelöster Immobilienfonds.
Zudem haben die Depotbanken keine zeitlichen Vorgaben bezüglich des Verkaufes von Immobilien.
Nach den sehr schlechten Nachrichten seit Bekanntgabe der Auflösung könnte diese lange Wartezeit die Anleger weiter beunruhigen. Seit 2010 mussten die Anleger einen Verlust von über 25 Prozent hinnehmen. Das derzeitige Fondsvermögen des Degi Europa wird auf 390 Millionen Euro geschätzt.
Betroffene stehen nun vor der schwierigen Entscheidung, wie sie mit der Anlage weiter umgehen sollen. Entweder behalten sie die Anteile und warten auf den Abschluss der Liquidation oder sie verkaufen ihre Fondsanteile an der Börse. Im letzteren Fall müssen aber zum Teil hohe Abschläge in Kauf genommen werden.
Wer diese Situation nicht einfach so hinnehmen möchte, sollte sich an einem im Kapitalmarkrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Nach eingehender Prüfung kann er feststellen, ob den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. So können Fehler bei der Anlageberatung zu solch einem Anspruch führen. Oftmals wurden Anleger nur unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt.
Die Möglichkeit der Schließung des Fonds, d.h. die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme soll häufig verschwiegen worden sein. Auch die Aufklärung über fließende Rückvergütungen, sogenannte "kick-Backs", blieb oft aus. Dabei trifft Anlageberatern und Banken hinsichtlich der Risiken und Rückvergütungen eine Aufklärungspflicht. Bei einer Verletzung dieser Pflicht können Schadensersatzansprüche entstehen.
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