PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 985051

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 19. Dezember 2013
Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Wiener
Privatbank SE, die am Donnerstag, den 19. Dezember 2013, um 13:00
Uhr, Wiener Zeit, in den GeschÀftsrÀumlichkeiten der Wiener
Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, stattfinden wird.

Im Hinblick auf die kurze Agenda der außerordentlichen
Hauptversammlung bitten wir um VerstĂ€ndnis, dass lediglich fĂŒr
alkoholfreie GetrÀnke gesorgt wird.

I. TAGESORDNUNG:

1. Durchgreifende Neufassung der Satzung, insbesondere zum Zweck des
Wechsels der Organstruktur der SE von einem monistischen in ein
dualistisches System mit Aufsichtsrat und Vorstand.

2. Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab Eintragung
der durchgreifenden Neufassung der Satzung gemĂ€ĂŸ TOP 1 in das
Firmenbuch.

3. Abberufung und Neubestellung der Verwaltungsratsmitglieder bis zur
Eintragung der durchgreifenden Neufassung der Satzung gemĂ€ĂŸ TOP 1 in
das Firmenbuch.

II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 108 Abs. 3
und 4 AktG)

Ab Donnerstag, den 28. November 2013, liegen am Sitz der
Gesellschaft, 1010 Wien, Parkring 12, wĂ€hrend der ĂŒblichen
GeschÀftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags)
09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00
Uhr, Wiener Zeit, neben dieser Einberufung zur Hauptversammlung noch
folgende Unterlagen zur Einsicht der AktionÀre auf und können auch




ĂŒber die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:

- BeschlussvorschlÀge zu den TOP 1 bis 3 - Entwurf der Satzung unter
BerĂŒcksichtigung der unter TOP 1 vorgeschlagenen durchgreifenden
Neufassung - ErklÀrungen der zu TOP 2 und 3 vorgeschlagenen Personen
gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG

III. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§§ 109, 110, 118 AktG)

Beantragung auf ErgĂ€nzung der Tagesordnung: GemĂ€ĂŸ § 62 Abs. 1 SEG iVm
§ 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von Hundert
des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das
Verlangen spÀtestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 30. November 2013, an die Adresse Wiener Privatbank SE,
Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth
Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist
anstelle der DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG eine entsprechende
schriftliche BestÀtigung eines Notars beizubringen.

BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren: GemĂ€ĂŸ Art 53 SE-V0 iVm § 110 AktG
können AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
oder Schriftform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
allfĂ€lligen Stellungnahme des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums oder
des Verwaltungsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen der Gesellschaft spÀtestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 10. Dezember 2013 per Post an
der Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per
Telefax +43 1 534 31-710, jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth
Bogenreither zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats- bzw. Veraltungsratsmitgliedes tritt an die Stelle der
BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs. 2
AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein
darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist anstelle der
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG eine entsprechende schriftliche
BestÀtigung eines Notars beizubringen.

Auskunftsrecht: GemĂ€ĂŸ § 118 AktG steht jedem AktionĂ€r in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht ĂŒber Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Überdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugÀnglich war. Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.

IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)

GemĂ€ĂŸ Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag, den 09.
Dezember 2013, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am
16. Dezember 2013 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Die
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
DepotbestĂ€tigung ist von einem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis fĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch
eine § 10a Abs. 2 AktG inhaltlich entsprechende BestÀtigung eines
öffentlichen Notars (BesitzbestÀtigung), die der Gesellschaft
spÀtestens am 16. Dezember 2013 zugehen muss und zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.

Die BestĂ€tigungen mĂŒssen einer der folgend genannten Adressen zu
gehen: per Post: Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, per
Telefax: +43 1 534 31-710 jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth
Bogenreither

GemĂ€ĂŸ § 262 Abs. 20 AktG nimmt die Gesellschaft DepotbestĂ€tigungen
gemĂ€ĂŸ § 111 Abs. 1 und Abs. 2 AktG zurzeit nicht ĂŒber ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf
Weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der
oben genannten Telefaxnummer eröffnet.

V. Vertretung durch BevollmÀchtigte (§§ 113 f AktG):

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des AktionÀrs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der AktionÀr,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Verwaltungsrates oder des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums darf
das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r
eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in
Textform gemĂ€ĂŸ § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf
ebenfalls zumindest der Textform. FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, zu
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab
per Post : Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per
Telefax: +43 1 534 31-710 jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth
Bogenreither zu ĂŒbermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf
bei den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen jedenfalls per
Post bis 18. Dezember 2013, 17:00 Uhr oder per Telefax aus
Österreich: (01) 534 31-710, aus dem Ausland: +43 1 534 31-710 bis
18. Dezember 2013, 17:00 Uhr, Wiener Zeit bei der Gesellschaft
einlangen muss.

Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

GemĂ€ĂŸ § 262 Abs. 20 AktG nimmt die Gesellschaft ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ §
114 Abs. 1 vierter Satz AktG zurzeit nicht ĂŒber ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf Weiteres
als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der oben
genannten Telefaxnummer eröffnet.

Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfĂŒllen haben.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Ausmaß beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per Mittwoch, den 20.11.2013,
Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 4.276.078 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, FĂŒhrerschein oder Personalausweis) zur
IdentitÀtsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 12:30 Uhr, Wiener
Zeit, in den GeschÀftsrÀumlichkeiten der Wiener Privatbank SE,
Parkring 12, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wien, im November 2013

Der Verwaltungsrat
der Wiener Privatbank SE

RĂŒckfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
MMag. Dr. Helmut Hardt, GeschĂ€ftsfĂŒhrender Direktor -
helmut.hardt(at)wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com

Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl(at)metrum.at
T +43 1 504 69 87-331, F +43 1 504 69 87-9331
www.metrum.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Parkring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office(at)wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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drucken  als PDF  an Freund senden  Vereinbarung unterzeichnet / Q:Charge Europe AG plantÜbernahme von MANIR EANS-Adhoc: Century Casinos gibt Korrektur bei Ergebnisveröffentlichung fĂŒr das
Dritte Quartal 2013 bekannt (mit Dokument)
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Datum: 21.11.2013 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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