(ots) - Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt
sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Verfassungsrecht.
Zu diesem Ergebnis kommen die IT- und Medienrechtsexperten Professor
Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und
Professor Noogie C. Kaufmann (Fachhochschule Münster). Der
vorliegende Entwurf der EU-Verordnung verletzt laut ihrer Analyse
eklatant die Berufsfreiheit von Inkassounternehmen und verstößt somit
gegen das deutsche Grundgesetz.
Laut dem Verordnungsvorschlag müssten sich die Gläubiger für alle
"nichtvertraglichen Ansprüche" zunächst die Einwilligung des
Schuldners einholen, bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen
können. Davon sind zahlreiche Forderungen betroffen, zum Beispiel
gesetzliche Schadensersatzforderungen. Die Folge: Gläubiger wären
künftig nicht mehr in der Lage, solche Forderungen mithilfe von
Inkassounternehmen zu realisieren.
Auskunfteien würden in ihrer Arbeit noch erheblich stärker
eingeschränkt als Inkassounternehmen. Denn der jetzige Entwurf
entzöge ihnen weitestgehend die rechtliche Grundlage für ihre
Tätigkeit. Dabei ist die Wirtschaft auf die Dienstleistungen von
Auskunfteien vital angewiesen. Zum Beispiel überprüfen Händler
regelmäßig die Zahlungsfähigkeit ihrer anfragenden Kunden. Entfällt
diese Möglichkeit, werden viele Verbraucher künftig nicht mehr so
einfach und schnell Waren wie bisher gewohnt kaufen können, zum
Beispiel im Online- und Versandhandel.
Weiterhin missachten die Verordnungsvorschläge europäische
"verfassungsrechtliche" Vorgaben.
Hoeren und Kaufmann warnen in ihrem Gutachten schließlich, dass
bei Inkrafttreten der bisher bekannten Vorschläge zur europäischen
Datenschutzgrundverordnung der Grundrechtsstandard in der EU unter
den Stand sinken würde, den das deutsche Verfassungsrecht garantiert.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), der das
Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert die EU dazu auf, eine
Regelung zu finden, die rechtmäßige Geschäftsmodelle nicht in ihrer
Existenz bedroht.
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