Von wegen Götter: Ärzte sind trotz aller möglichen Professoren- und Doktortitel auch nur Menschen. Und das Menschen zuweilen leider auch Fehler machen, ist hinlänglich bekannt. Betroffene Patienten müssen oftmals unter den Folgen dieser Fehler leiden. Welche Ansprüche können in solchen Fällen vor Gericht geltend gemacht werden?
(firmenpresse) - Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist, wie bei so vielen Dingen im Leben, nicht möglich. Das individuelle Schicksal des Betroffenen erfordert demzufolge auch eine individuelle Bewertung des jeweiligen Falles. Dabei gilt es genau zu prüfen, ob beispielsweise ein Anrecht auf Schadensersatz besteht. „Schaden“, ist laut Gesetz, „jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet.“ Soweit die Definition, aber das heißt das konkret? Mittlerweile gibt es Anwälte und Kanzleien, die sich auf genau diese Fragestellung spezialisiert haben. Bei allen Anliegen zu Schadenersatzrecht, Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist die Anwaltskanzlei von Dr. jur. Raimund Bürger und Beate Lenke (www.rechtsanwalt-dr-buerger.de) eine kompetente Anlaufstelle in Essen. Unweit des Essener Landgerichts beraten sie seit dreißig Jahren ihre Mandanten und machen sich für deren Interessen stark. Dank moderner Kommunikationsmittel ist auch eine standortübergreifende Zusammenarbeit möglich. Ebenso müssen Mandanten nicht in der Nähe wohnen. In jedem Fall bekommen alle Mandanten genau das, was sie gerade benötigen. Sei es einen schnellen Tipp oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung eines Falles. Bürger und Lenke kümmern sich vertraulich um ihre Mandanten, denn die persönliche Beratung ist die wichtigste Grundlage, um eine gemeinsame Basis und Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt zu schaffen.