Wie in jedem Fachgebiet gibt es auch im Medizin-Diskurs Fachbegriffe, die für den Laien nicht ohne weiteres verständlich sind – und es auch gar nicht sein sollen. Fachsprachen sind seit jeher ein Mittel der Ausgrenzung bzw. der Markierung einer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Wenn der Arzt Hämatom sagt, antwortet das vom Krimi geschulte Patientengehirn vielleicht noch automatisch mit „Bluterguss“. Was ist jedoch, wenn die Krankheit komplizierter ist und der Patient womöglich Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist?
(firmenpresse) - Klar ist, dass die Situation dadurch nicht leichter wird. Nicht jeder Arzt fliegt abgehoben durch seine Praxis oder durch Krankenhausflure, wie ein Gott in Weiß. Im Gegenteil sind viele Mediziner durchaus darauf bedacht zu vermitteln und ihren Patienten zu erklären, dass sich hinter einer Dislokation eine Fehlstellung verbirgt und pleura costalis nichts anderes meint als das Rippenfell. Sollte es jedoch einmal zu einem Problem zwischen beiden Parteien, beispielsweise verursacht durch einen Behandlungsfehler, kommen, dürfte die Fachsprache eher dazu geeignet sein, einen Schutzwall zur Abwehr vermeintlicher Angriffe durch den Patienten zu errichten. Selbst wenn der Mediziner oder die Medizinerin am Ende vor Gericht steht, steht der Fachsprachenunkundige immer noch dumm da. Bei Streitfragen, die das Medizinrecht betreffen, sollten Betroffene entsprechende Fachanwälte zu Rate ziehen. Für Fragen im Bereich Schadenersatzrecht und Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht ist die Essener Anwaltskanzlei von Dr. Raimund Bürger und Beate Lenke (http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de) seit dreißig Jahren ein kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner. Im Herzen des Ruhrgebiets beheimatet, kümmern sich die Anwälte in persönlicher Beratung, um die Angelegenheiten ihrer Mandanten, denn eine gemeinsame Basis zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann nur aus Vertrauen im Umgang miteinander entstehen. Dies ist der Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.