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GSW Immobilien AG: Wandelanleihe - Bekanntmachung eines
Kontrollwechsels
27.11.2013 / 15:33
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GSW Immobilien AG - Bekanntmachung eines Kontrollwechsels im Sinne der
Bedingungen der Wandelanleihe der GSW Immobilien AG (ISIN DE000GSW1CB6),
eines zeitlich beschränkten Wahlrechts auf vorzeitige Rückzahlung der
Wandelanleihe sowie einer zeitweiligen Anpassung des Wandlungspreises
Berlin, 27. November 2013 - In Bezug auf die Wandelanleihe der GSW
Immobilien AGüber EUR 182,9 Mio., fällig am 20. November 2019 (ISIN
DE000GSW1CB6) (die 'Wandelanleihe'), macht die GSW Immobilien AG hiermit
einen Kontrollwechsel im Sinne von§12(1)(e) der Bedingungen der
Wandelanleihe (die 'Anleihebedingungen') bekannt:
Die GSW Immobilien AG hat am 27. November 2013 Kenntnis erlangt, dass dasöffentlicheÜbernahmeangebot (das 'Übernahmeangebot') der Deutsche Wohnen
AG zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der GSW Immobilien AG durch Aktientausch, das am 2. Oktober
2013 veröffentlicht wurde und gemäßBekanntmachung der Deutsche Wohnen AG
für ca. 91,05% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GSW Immobilien AG
angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für dasÜbernahmeangebot am 27. November 2013 unbedingt geworden ist. Die Deutsche
Wohnen AG hat somit seit diesem Tag die Kontrolleüber die GSW Immobilien
AG im Sinne der Anleihebedingungen.
Als Wirksamkeitstag im Sinne von§12(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat
die GSW
Immobilien AG den 24. Januar 2014 (der 'Wirksamkeitstag') bestimmt.
Gemäߧ12(1)(b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des
Kontrollwechsels am heutigen Tag jeder Anleihegläubiger nach seiner Wahl
berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung, die der Zahlstelle
mindestens zehn Kalendertage vor dem Wirksamkeitstag zugehen muss, von der
GSW Immobilien AG die Rückzahlung einzelner oder aller seiner
Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde
und für die keine vorzeitige Rückzahlung angekündigt wurde, zum
Wirksamkeitstag zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Wirksamkeitstag
(ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen.
Der gemäߧ12(1)(d) der Anleihebedingungen zeitweilig angepasste
Wandlungspreis für den Fall, dass das Wandlungsrecht durch Einreichung
einer Ausübungserklärung bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ausgeübt
wird, beträgt EUR 29,4278.
Weitere Informationen zur Wandelanleihe können auf der Internetseite
www.gsw.de unter Investor Relations abgerufen werden.
GSW Immobilien AG
- Der Vorstand -
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