PresseKat - Lebenshilfe zum Welttag behinderter Menschen / Koalitionsvertrag verspricht mehr Teilhabe durch neue

Lebenshilfe zum Welttag behinderter Menschen / Koalitionsvertrag verspricht mehr Teilhabe durch neues Bundesleistungsgesetz

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(ots) - Zum Welttag behinderter Menschen am 3. Dezember
macht Ulla Schmidt (MdB), Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, auf die Bedeutung des im
Koalitionsvertrag angekündigten Bundesleistungsgesetzes aufmerksam.
"Zahlreiche Menschen mit Behinderung sind auf die Leistungen der
Eingliederungshilfe angewiesen. Bei dem im Koalitionsvertrag
vorgesehenen neuen Bundesleistungsgesetz darf nicht die finanzielle
Entlastung der Kommunen, sondern müssen die Rechte der Menschen mit
Behinderungen im Vordergrund stehen."

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist für die 18.
Legislaturperiode die Erarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes für
Menschen mit Behinderungen angekündigt. Hiermit sollen das bestehende
Recht der Eingliederungshilfe reformiert und die Leistungen aus dem
bisherigen "Fürsorgesystem" herausgeführt werden. Bislang ist die
Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei
fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat
übernommen.

Das neue Bundesleistungsgesetz müsse vor allem auch eine
unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung etablieren. "Es
kann nicht sein, dass es zwar eine Vielzahl an Leistungen und
Angeboten gibt, aber keine übergreifende Beratungsstruktur den
Menschen mit Behinderung zur Seite steht.", so Ulla Schmidt.

Außerdem fordert die Lebenshilfe, dass Leistungen zur Teilhabe,
auf die Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte
einen Anspruch haben, unabhängig vom individuellen Einkommen
finanziert werden. Von einer Reform der Eingliederungshilfe erwartet
die Lebenshilfe auch, dass Menschen mit Behinderung endlich nicht
mehr nach Kostenerwägungen in eine bestimmte Wohnform gezwungen
werden. Das Bundesleistungsgesetz müsse daher so ausgestaltet werden,
dass behinderte Menschen frei wählen können, wo sie wohnen möchten,




ob in der eigenen Wohnung, in einer unterstützten Wohngemeinschaft
oder im Wohnheim.

Weitere Vorschläge der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind im
Internet unter www.lebenshilfe.de (Rubrik: Empfehlungen und
Praxishilfen) zu finden.



Pressekontakt:
E-Mail: peer.brocke(at)lebenshilfe.de
Telefon: 030/206411-140


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Datum: 02.12.2013 - 15:49 Uhr
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