Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat ein Bürogebäude in Düsseldorf offenbar deutlich unter dem Verkehrswert verkauft.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie die Axa Investment Managers Deutschland GmbH am 2. Dezember 2013mitgeteilt hat, wurde das Bürogebäude "Feldmühle Office Building" in Düsseldorf verkauft. Der Verkaufspreis soll bei rund 74,70 Mio Euro liegen und damit etwa 12,5 Prozent unter dem zuletzt ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Nicht zum ersten Mal wurde damit ein Gebäude des Immobilienfonds Axa Immoselect unter dem eigentlichen Verkehrswert verkauft. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihre Ausschüttungen geringer ausfallen könnten als erhofft.
Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird voraussichtlich bis Oktober 2014 abgewickelt. Bis dahin sollen die Anleger in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen erhalten. Anleger, die sich nicht mit diesen Ausschüttungen begnügen wollen, können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz zum Beispiel gegen die Bank, die die Fondsanteile vermittelt hat, geltend machen.
Diese Schadensersatzansprüche können u.a. auf einer fehlerhaften Anlageberatung durch die Bank beruhen. Denn diese hätte die Anleger im Beratungsgespräch auf sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition hinweisen müssen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder auch die Schließung des Fonds. Aufgrund dieser erheblichen Risiken kann nicht von einer sicheren Kapitalanlage gesprochen werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt kann auch das Verschweigen der sogenannten Kick-Backs sein. Nach Rechtsprechung des BGH muss die Bank den Kunden über die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, informieren. Verschweigt sie diese Provisionen, kann auch das den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung begründen.
Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche im Einzelfall prüfen und ggfs. die weiteren rechtlichen Schritte einleiten kann. Allerdings sollten die betroffenen Anleger damit nicht zu lange warten, da bereits Verjährung eintreten könnte.
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