PresseKat - Bis 31. Dezember staatliche Zulagen sichern / Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehme

Bis 31. Dezember staatliche Zulagen sichern / Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage nicht verschenken

ID: 994528

(ots) - "Ideal fürs Eigenheim" attestierte die Stiftung
Warentest gerade erneut der Riester-Förderung. Allerdings muss der
Sparer auch selbst etwas tun, um die staatliche Unterstützung optimal
zu nutzen. Auch für die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
ist der 31. Dezember ein wichtiger Stichtag.

Riester-Förderung: Um sich die staatlichen Zulagen - bei einer
vierköpfigen Familie immerhin bis zu 908 Euro pro Jahr - und die
individuellen Steuervorteile zu sichern, muss der unmittelbar
förderberechtigte Riester-Sparer noch vor Jahresende den vollen
Eigenbeitrag einzahlen. Zudem können für Einzahlungen in den Jahren
2011 und 2012 noch Zulagenanträge gestellt werden. Einkommensgrenzen
gibt es dabei nicht.

Wohnungsbauprämie: Sie ist als Starthilfe für den Weg ins
Wohneigentum vor allem auch für junge Menschen mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200
Euro (Verheiratete) gedacht. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512
Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt,
erhält 8,8 Prozent Prämie obendrauf. Auch die Wohnungsbauprämie kann
bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Viele Arbeitgeber unterstützen ihre
Mitarbeiter mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von bis zu
470 Euro jährlich. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert
der Staat zusätzlich die auf einen Bausparvertrag eingezahlten VL.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles)
bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Ein Antrag ist
sogar bis zu vier Jahre rückwirkend über die Steuererklärung möglich.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de




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Datum: 11.12.2013 - 10:27 Uhr
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