(ots) - Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im
Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der
Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete
Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung
des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder
Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken.
Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Die GEMA, die mehr 65.000 Musikautoren vertritt, und die
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV), der mit rund
150.000 Mitgliedern größte Musiknutzerverband in Deutschland, haben
einen Gesamtvertrag für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich
unterzeichnet.
Der Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren
Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig
vier Tarifen: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V) oder
Tonträgerwiedergabe (M-V) ebenso, wie die Musiknutzung im Bereich von
Musikkneipen (M-CD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2). Die
neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heißt: je
größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso
höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter
leisten muss. Konzertveranstaltungen sind von der Strukturreform
nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, über die
Vertragsunterzeichnung: "Musik spielt in der Veranstaltungsbranche
eine herausragende Rolle. Einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern
und Musiknutzern zu finden stand für uns bei allen Gesprächen im
Vordergrund. In zahlreichen Verhandlungsrunden haben sich beide
Seiten konstruktiv mit einer neuen Tarifstruktur beschäftigt. Wir
freuen uns, dass wir mit der Linearisierung der Tarife ein zentrales
Anliegen unserer Tarifreform umsetzen konnten. Im Interesse unserer
Mitglieder sowie unserer Kunden begrüße ich nun, dass wir diesen
Abschluss außergerichtlich in Verhandlungen erzielt haben."
Als Basis der Tarifverhandlungen zwischen der GEMA und der BVMV
diente der im April 2013 veröffentlichte Einigungsvorschlag der
Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, der die von der
GEMA vorgeschlagene Linearisierung der Veranstaltungstarife als
"sachgerecht und angemessen" bezeichnete. Auf Empfehlung der
Schiedsstelle hin wurde die Tarifstruktur stärker ausdifferenziert:
Neben den beiden Tarifen für Einzelveranstaltungen wurden nun zwei
eigenständige Tarife für Musikkneipen sowie Clubs und Diskotheken
gemeinsam entwickelt.
Die neue Tarifstruktur gilt ab 01.01.2014 und umfasst folgende
Regelungen:
Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen
(Tarife M-V und U-V):
- Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der
Veranstaltungsfläche (in Schritten zu jeweils 100 qm) und dem
Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 EUR).
- Diese Tarifstruktur entlastet insbes. kleinere und mittlere
Veranstaltungsformate und kommt so einer Vielzahl von Veranstaltungen
bürgerschaftlichen Engagements zugute.
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen, die bei größeren,
kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen auftreten, werden durch
Nachlässe schrittweise über 5 Jahre bis zum 31.12.2018 eingeführt.
Tarif für Musiknutzung in Musikkneipen
(Tarif M-CD II 1):
- Der Empfehlung der Schiedsstelle folgend, gelten die neu
vereinbarten Vergütungen, in Abgrenzung zu Clubs und Diskotheken, für
Veranstaltungen mit intensiver Musiknutzung, die über die reine
Hintergrundmusikwiedergabe hinaus gehen, ohne Tanz und ohne Eintritt.
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe
schrittweise über einen Zeitraum von 8 Jahren bis 31.12.2021
eingeführt.
Tarif für Musiknutzung in Diskotheken und Clubs
(Tarif M-CD II 2):
- Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der
Veranstaltungsfläche (in Schritten von jeweils 100 qm) und dem
Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 2,00 EUR).
- Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe
schrittweise über 8 Jahre bis zum 31.12.2021 eingeführt.
Durch den Einführungsnachlass erhalten die Veranstalter mehr
Planungssicherheit.
Für alle Veranstaltungsformate gilt, dass die pauschal ermittelte
Lizenzvergütung 10 % der tatsächlichen Bruttokartenumsätze aus den
Eintrittsgeldern nicht übersteigt.
Mit den Verbänden, mit denen sich die GEMA bereits 2012 auf einen
neuen Gesamtvertrag einigen konnte, wird die GEMA, soweit notwendig,
entsprechende Anpassungen besprechen.
Für Fragen zu den neuen Veranstaltungstarifen steht Kunden der
regional zuständigen Bezirksdirektionen ab dem 12.12. 2013 eine
kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 4408000
Weitere Informationen, FAQs sowie einen Tarifrechner finden
Interessierte hier: www.gema.de/veranstaltungstarife
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Leitung Kommunikation
E-Mail: ugoebel(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-583