PresseKat - Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? M & A

Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? M & A

ID: 995681

In den sog. Absichtserklärungen betreffend einen Unternehmenskaufvertrag äußern die beteiligten Parteien regelmäßig die Absichten und Vorstellungen, welche sie bezüglich des Unternehmenskaufes haben.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine Absichtserklärung (auch: Letter of intent) wird in der Regel im Vorfeld von Unternehmenskäufen abgegeben. Sie wird entweder von einer oder von beiden betroffenen Parteien abgegeben und durch sie wird zum Ausdruck gebracht, dass die Verhandlungen über den Vertrag ernst genommen werden. Häufig werden auch die Absichten, welche die Partei verfolgt, in der Absichtserklärung angegeben.

Ein Bindungswille kommt der Absichtserklärung regelmäßig jedoch nicht zu. Die Parteien des Vertrages sind dementsprechend nicht dazu verpflichtet, den Vertrag tatsächlich abzuschließen. Das heißt, es liegt ein unverbindliches Angebot vor, das keinen Schadensersatzanspruch begründet, sollte der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Unter Umständen kann sich jedoch ausnahmsweise aus der Absichtserklärung ein bindendes Angebot zum Kauf oder Verkauf des Unternehmens ergeben.

So ist beispielsweise die Erklärung, es würden keine Vertragsverhandlungen mit etwaigen interessierten Dritten aufgenommen werden, als verbindliche Erklärung zu qualifizieren. Dem Erklärungsempfänger steht somit ein Unterlassungsanspruch zu, wenn der Erklärende trotz der Absichtserklärung Vertragsverhandlungen mit Dritten aufnimmt. Allerdings begründet diese Absichtserklärung keine Bindungswirkung für seinen Empfänger. Es handelt sich um eine sog. "Option".

Im Laufe der Vertragsverhandlungen kann sich eine unverbindliche Absichtserklärung allerdings auch in eine verbindliche Erklärung verwandeln. Dennoch ist es nicht erforderlich, dass der Erklärende ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um eine unverbindliche Erklärung handelt, denn dies ist die Regel.

Die Absichtserklärung enthält regelmäßig die Parteien, welche betroffen sind und die Kundgabe der einen Partei, dass sie Interesse an dem Unternehmenskauf oder ?verkauf hat. Es können weitere für die Transaktion wichtige Angaben gemacht werden. Es liegt im Ermessen der Parteien, welche Angaben sie in die Absichtserklärung aufnehmen oder nicht. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie.





Es kann ratsam sein bei der Erstellung der Absichtserklärung Rechtsrat einzuholen. Ein kompetenter und im Bereich M & A erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, bereits in der Absichtserklärung zu allen wichtigen Punkten Stellung zu nehmen, sodass diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf jeden Fall berücksichtigt werden.

http://www.grprainer.com/M&A.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Fahrlässige Wohnungsbrände an Weihnachten! Personaldienstleister hkw offenbar insolvent ? Möglichkeiten der Anleihe-Zeichner ? Kapitalmarktrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.12.2013 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 995681
Anzahl Zeichen: 2822

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Absichtserklärung beim Unternehmenskauf ? M & A"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP