PresseKat - Vertraglicher Vorbehalte im Arbeitsvertrag müssen verständlich sein ? Arbeitsrecht

Vertraglicher Vorbehalte im Arbeitsvertrag müssen verständlich sein ? Arbeitsrecht

ID: 996507

Vorbehalt, mit ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag den Rechtsanspruch seines Arbeitnehmers auf freiwillige Zusatzzahlungen ausschließen möchte, müsse dem Transparenzgebot entsprechen, um wirksam zu sein

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (5 Sa 54/12) entschieden, inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. Das LAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber Weihnachtsgeld gekürzt hatte. Für die Kürzung des Weihnachtsgeldes soll der krankheitsbedingte Ausfall des Arbeitnehmers ursächlich gewesen sein. Das LAG hat dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld in voller Höhe zugesprochen.

Für die Entscheidung des Gerichtes war es nicht von Bedeutung, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen eine Klausel eingefügt hatte, welche die Vorbeugung eines solchen Anspruches für den Arbeitnehmer initiierte. Eine solche Klausel soll vielmehr unwirksam sein. Grundsätzlich sei es zwar möglich, einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen mit Hilfe eines sog. Freiwilligkeitsvorbehalts auszuschließen. Für eine solche Klausel soll in einem Formulararbeitsvertrag allerdings das Transparenzgebot gelten. Um dem Transparenzgebot zu genügen, müsse die Klausel verständlich und deutlich formuliert sein.

Die Kombination eines Freiwilligkeits- mit einem Widerrufsvorbehalt könne sonst widersprüchlich und damit unwirksam sein. Der Arbeitgeber könne insbesondere nicht auf der einen Seite im Formulararbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zusagen, in einer anderen Klausel jedoch regeln, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung hat und die Sonderzahlung lediglich freiwillig und jederzeit wiederrufbar erfolge.

Nach der Ansicht des Gerichts führe es zu nicht hinnehmbaren Unklarheiten, wenn die gewählten Formulierungen keinen Anhaltspunkt dafür enthalten, welche Teile der versprochenen Sozialleistungen "freiwillig", d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Leistung gewährt werden sollen und welche weitergehend zwar unter Anerkennung eines Rechtsanspruchs, aber mit dem ständigen Vorbehalt des Widerrufs, vorgesehen seien.





Besonderer Wert sollte daher auf die Formulierung von Arbeitsverträgen gelegt werden. Dies schon im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Klauseln. Ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt kann einerseits Arbeitgebern dabei helfen, wirksame Klauseln zu verfassen und andererseits für Arbeitnehmer klären, welche Ansprüche Arbeitnehmern gegen ihre Arbeitgeber tatsächlich zustehen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  GRP Rainer erstreitet Urteil für Anlegerin von Immobilienfonds ? Kapitalmarktrecht Erfolgreiche Rechtsvertretung im Arzthaftungsrecht- Ciper&Coll.
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 16.12.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 996507
Anzahl Zeichen: 2968

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vertraglicher Vorbehalte im Arbeitsvertrag müssen verständlich sein ? Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP