(ots) - Die EU-Kommission hat angekündigt, ein
Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen.
Nach Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) wird
der für Mittwoch erwartete Eröffnungsbeschluss keine sofortigen
Auswirkungen für die 140 energieintensiven Betriebe in der chemischen
Industrie haben, die eine Kostenentlastung bei der EEG-Umlage durch
die Besondere Ausgleichsregelung erhalten. Darauf weist der VCI nach
ihm vorliegenden Informationen von der Kommission hin. Das von
Brüssel gegen Deutschland angekündigte Verfahren stellt verschiedene
Regelungen des EEG auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit dem
europäischem Recht und den Vorschriften des Binnenmarktes.
Die EU-Kommission sieht die Besondere Ausgleichsregelung als
Beihilfe an, so der VCI. Sie wolle nun prüfen, ob die Regeln zur
Kostenbegrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen
Form genehmigungsfähig seien. Die Kommission werde aber wohl weder
ein sofortiges Aussetzen der Entlastung im Eröffnungsbeschluss für
das Verfahren anordnen, noch werde sie thematisieren, ob
Rückforderungen anfallen. "Die Bundesregierung und die
energieintensive Industrie müssen und werden im Prüfverfahren
gegenüber Brüssel darlegen, dass diese Entlastung existenziell
notwendig und angemessen ist. Sie gleicht lediglich Nachteile der
Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus", betont Utz Tillmann,
Hauptgeschäftsführer des VCI. "Im Unterschied zur Kommission
vertreten wir - wie auch die Bundesregierung - die Auffassung, dass
es sich bei der besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe
handelt."
In ihrem Eröffnungsbeschluss werde die EU-Kommission deutlich
machen, so der VCI, dass sie das gesamte deutsche Fördersystem für
erneuerbare Energien als staatliche Beihilfe einstuft. Nach der
vorläufigen Einschätzung der Behörde widerspreche das Fördersystem
des EEG aber trotzdem nicht den EU-Regeln. Die Verringerung der
Kosten für energieintensive Betriebe durch die Härtefallregelung
bewertet die Brüsseler Behörde anders. "Es kommt jetzt darauf an,
Wettbewerbsnachteile von den energieintensiven Unternehmen
abzuwenden, die durch die Einleitung des mindestens ein Jahr
dauernden Prüfverfahrens entstehen könnten. Hier muss die
Bundesregierung einen Konsens mit der Kommission erzielen, der
Rechtssicherheit schafft und gleichzeitig unsere internationale
Wettbewerbsfähigkeit erhält", so Tillmann.
Mit dem Prüfverfahren stehen nach der Einschätzung des VCI
rückwirkend lediglich jene finanzielle Entlastungen zur Diskussion,
die seit der letzten Novelle des EEG gewährt wurden. Diese trat
Anfang 2012 in Kraft. Damit geht es um Begrenzungsbescheide, die das
Bundesamt für Ausfuhren (BAFA) für 2013 und 2014 bereits erteilt hat.
Zukünftige Bescheide wird die BAFA jetzt nicht mehr ausstellen
können, solange das Verfahren läuft und die Bedingungen nicht geklärt
sind.
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund
1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen Tochterunternehmen
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über 186 Milliarden Euro um und beschäftigte rund 434.000
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