PresseKat - Serie?Die rechtssichere Homepage? ? Das Impressum

Serie?Die rechtssichere Homepage? ? Das Impressum

ID: 998830

(PresseBox) - Unter dem Stichwort ?Die rechtssichere Homepage? soll in den nächsten Wochen in loser Folge auf verschiedene typische Haftungsfallen und Rechtsprobleme von Webseitenbetreibern eingegangen werden. Wer alle Teile der Serie verfolgt und vor allem auch die Hinweise befolgt, sollte am Ende über eine rechtssichere Homepage verfügen.
Beginnen wollen wir mit einem Standardthema: Dem Impressum.
Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass nahezu jede Website ein Impressum braucht. Nur tatsächlich rein private Websites sind ausgenommen, dann aber darf dort weder irgendeine Art von Werbung zu finden sein, noch redaktionelle oder journalistische Texte (zum Beispiel ein privates Blog) enthalten sein.
Außerdem gilt: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar vorgehalten werden. Das heißt: Es sollte auch ?Impressum? heißen (Speaking-Link), notfalls ginge auch ?Kontakt?. Es sollte mit einem Klick, maximal mit zweien, von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Man sollte nicht ewig lange, am Besten gar nicht nach unten scrollen müssen, um es zu finden. Und es muss eben ohne Unterbrechung auf der Seite stehen.
Schließlich müssen die Pflichtinhalte auf der Impressumsseite vorhanden sein. Das kann man am Einfachsten durch schlichtes Abhaken/Abarbeiten des Katalogs in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) erreichen. Bei redaktionellen, journalistischen Texten auf der Website, was übrigens schon für nahezu alle mit ein bisschen Formulierungskunst gestaltete Texte gilt, muss zusätzlich § 55 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) beachtet werden: es muss ein inhaltlich Verantwortlicher mit vollem Namen und Postanschrift genannt werden.
Es gibt auch gute Impressumsgeneratoren im Netz, denen man sich bedienen kann.




Tipps
?Denken Sie daran: Ein Impressum gehört genauso auf Ihre Facebook-, Twitter- Google+-, XING-, LinkedIn- etc. Seite.
?Bitte lassen Sie den nach wie vor zu findenden unsäglichen Hinweis auf ein Urteil des LG Hamburg aus dem Jahre 1998. Das ist nicht nur unnötig, sondern falsch.
?Wollen Sie einen Disclaimer mit einbauen, dann schauen Sie sich mal diese Seite hier an: www.disclaimer.de.
?Ins Impressum gehört stets die Postadresse, keine Postfachadresse. Es muss eine ?ladungsfähige Anschrift? sein.
?Bei der Namensangabe von vertretungsberechtigten oder verantwortlichen Personen muss der Name voll ausgeschrieben sein. Selbst die Abkürzung des Vornamens ist schon abmahnfähig, da dann nicht ganz klar ist, wer die genannte Person ist.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Regierung steht: Jetzt digitales Deutschland realisieren Last-Minute-Weihnachtsgeschenke am besten im Web bestellen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.12.2013 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 998830
Anzahl Zeichen: 3428

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Serie?Die rechtssichere Homepage? ? Das Impressum"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte