PresseKat - Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia: Offenbar droht die Insolvenz ? Kapitalmarktrecht

Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia: Offenbar droht die Insolvenz ? Kapitalmarktrecht

ID: 999106

Der Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia steht offenbar vor der Insolvenz. Laut ?fondstelegramm? wurde das Vermögen des Gesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 526 IN 17/13).

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia wurde 2005 aufgelegt und war im Jahr darauf voll platziert. Allerdings blieb die Kapitalanlage hinter den Erwartungen der Anleger zurück. Die relativ hohen prospektierten Ausschüttungen konnten wohl schnell nicht erreicht werden. Ein Grund dafür ist auch in der sog. 105 Prozent-Klausel (loan-to-value-Klausel) zu suchen. Diese besagt, dass die finanzierenden Banken Ausschüttungen untersagen können, wenn die Darlehenssumme den Restwert des Schiffes übersteigt und mindestens bei 105 Prozent liegt.

Diese Klausel ist allerdings nur ein Risikofaktor, auf den die Anleger schon bei der Beratung hätten hingewiesen werden müssen. Hinzu kommen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile oder auch der Totalverlust des investierten Geldes. Denn Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit hohen Risiken. Auf diese muss der Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung aufgeklärt werden. Geschieht dies nicht, kann aufgrund der Falschberatung Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Zu den Aufklärungspflichten gehört außerdem, dass die Anleger über mögliche Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden. Laut Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Backs Rückschlüsse auf einen möglichen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und denen des Kunden zulassen. Möglicherweise wäre die Kaufentscheidung bei Kenntnis der Kick-Backs dann erst gar nicht gefallen.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob schon der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Auch dies kann neben der mangelhaften Risikoaufklärung und dem Verschweigen der Kick-Backs zu Schadensersatzansprüchen führen.

Um ihre Rechte durchzusetzen, sollten sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie bei den nötigen Schritten begleitet.





http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen ? Arbeitsrecht Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 20.12.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 999106
Anzahl Zeichen: 2373

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia: Offenbar droht die Insolvenz ? Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP